Sitzung: 04.06.2018 Kreistag des Saale-Orla-Kreises
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: KT/099/2018
„Der Kreistag des
Saale-Orla-Kreises beschließt, entsprechend der Kreisstraßennetzkonzeption
2014, Stand Mai 2016, die Umstufungen von Kreisstraßen wie folgt umzusetzen:
1.
Die Kreisstraße K
121 beginnend im Ortsteil Lückenmühle der
Gemeinde Remptendorf NK 5435 026 bis zum Ende der Kreisstraße im Ortsteil Weisbach NK5435
032 soll zur Gemeindestraße in der Baulast der
Gemeinde Remptendorf abgestuft werden. Dafür soll die Teilstrecke der
Landesstraße L 1100 beginnend im Ortsteil Thimmendorf bis Ortsausgang
Thimmendorf Abzweig Weisbach zur Kreisstraße abgestuft sowie die Gemeindestraße
vom Ortsausgang Thimmendorf Abzweig Weisbach bis zum Ortsteil Weisbach zur
Kreisstraße aufgestuft werden.
2.
Die Kreisstraße K
562 beginnend von der Landesstraße L 2372
in der Gemeinde Blankenstein soll bis zum Ortseingang Harra zur Gemeindestraße
abgestuft werden. Die Gemeindestraße Harra vom nördlichen Ortsausgang Harra bis
zur Kreuzung Kreisstraße K 563 / Gemeindestraße Höhe Viadukt südlich von Bad
Lobenstein soll zur Kreisstraße aufgestuft werden.
- Die
Teilabschnitte der Kreisstraße Nr. 201 zwischen der Ortslage Ranis vom NK 5335 011 und der westlichen
OD-Grenze des Ortsteils Wöhlsdorf der Gemeinde Seisla sowie zwischen der
Kreisgrenze Saalfeld-Rudolstadt vom NK 5335 029 bis östlichen OD-Grenze
des Ortsteils Oelsen der Gemeinde Krölpa sollen zur Gemeindestraße
abgestuft werden. Die Gemeindestraße zwischen der K 201 in Seisla
und der K 202 in Gräfendorf soll zur Kreisstraße aufgestuft werden.“