Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2, Enthaltungen: 3

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, entsprechend der Kreisstraßennetzkonzeption 2014, Stand Mai 2016, die Umstufungen von Kreisstraßen wie folgt umzusetzen:

 

1.      Die Kreisstraße K 121 beginnend im Ortsteil Lückenmühle der Gemeinde Remptendorf  NK 5435 026 bis zum Ende der Kreisstraße im Ortsteil Weisbach NK5435 032 soll zur Gemeindestraße in der Baulast der Gemeinde Remptendorf abgestuft werden. Dafür soll die Teilstrecke der Landesstraße L 1100 beginnend im Ortsteil Thimmendorf bis Ortsausgang Thimmendorf Abzweig Weisbach zur Kreisstraße abgestuft sowie die Gemeindestraße vom Ortsausgang Thimmendorf Abzweig Weisbach bis zum Ortsteil Weisbach zur Kreisstraße aufgestuft werden.

 

2.      Die Kreisstraße K 562 beginnend von der Landesstraße L 2372 in der Gemeinde Blankenstein soll bis zum Ortseingang Harra zur Gemeindestraße abgestuft werden. Die Gemeindestraße Harra vom nördlichen Ortsausgang Harra bis zur Kreuzung Kreisstraße K 563 / Gemeindestraße Höhe Viadukt südlich von Bad Lobenstein soll zur Kreisstraße aufgestuft werden.

 

  1. Die Teilabschnitte der Kreisstraße Nr. 201 zwischen der Ortslage Ranis vom NK 5335 011 und der westlichen OD-Grenze des Ortsteils Wöhlsdorf der Gemeinde Seisla sowie zwischen der Kreisgrenze Saalfeld-Rudolstadt vom NK 5335 029 bis östlichen OD-Grenze des Ortsteils Oelsen der Gemeinde Krölpa sollen zur Gemeindestraße abgestuft werden. Die Gemeindestraße zwischen der K 201 in Seisla und der K 202 in Gräfendorf soll zur Kreisstraße aufgestuft werden.“