Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

„1. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises betraut den Regionalverbund Thüringer Wald e.V. und dessen gemeinnützige Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH für die Dauer von 10 Jahren nach Maßgabe des als Anlage 1 der Beschlussvorlage KT/085/2017 beigefügten Betrauungsaktes mit der Durchführung von Dienstleistungen, welche für den Saale-Orla-Kreis von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind.

2. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt den jeweiligen Vertreter in der Mitgliederversammlung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.V. und in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH

     a)    auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und

     b)    auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.

3.  Der Landrat wird beauftragt, auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Satzung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.V. und Änderung des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH bis spätestens 31.12.2017 hinzuwirken. Der Landrat ist zudem beauftragt, auf die Erteilung einer Weisung an die jeweilige Geschäftsführung zur Beachtung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Verpflichtungen sowie zur Änderung der Satzung hinzuwirken.

4.  Der Landrat wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Regionalverbund Thüringer Wald e.V.  zu erlassen und bekannt zu geben.                 

5.  Der Landrat trägt dafür Sorge, dass der Betrauungsakt fortlaufend und rechtzeitig entsprechend den dort festgelegten Voraussetzungen aktualisiert wird. Er wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen.

6.  Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Landkreise Ilm-Kreis, Wartburgkreis, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Gotha, Landkreis Sonneberg, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowie die Städte und Gemeinden Stadt Eisenach, Stadt Suhl, Stadt Gräfenthal, Stadt Hildburghausen, Stadt Ilmenau, Stadt Oberhof, Stadt Ruhla, Stadt Schmalkalden, Stadt Steinbach-Hallenberg, Stadt Tambach-Dietharz, Stadt Zella-Mehlis, Stadt Brotterode-Trusetal, Gemeinde Bad Tabarz, Fröbelstadt Oberweißbach, Stadt Steinach, Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemeinde Crawinkel, Gemeinde Floh-Seligenthal, Gemeinde Frauenwald, Gemeinde Gehlberg, Gemeinde Lichte, Gemeinde Masserberg, Gemeinde Oberschönau, Gemeinde Schmiedefeld, Gemeinde Stützerbach, Gemeinde Neustadt a.R., Gemeinde Blankenstein, Gemeinde Schleusegrund, Gemeinde Frankenblick gleichlautende Beschlüsse fassen.“