Sitzung: 11.09.2017 Kreistag des Saale-Orla-Kreises
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: KT/085/2017
„1. Der
Kreistag des Saale-Orla-Kreises betraut den Regionalverbund Thüringer Wald e.V.
und dessen gemeinnützige Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH für die Dauer
von 10 Jahren nach Maßgabe des als Anlage 1 der Beschlussvorlage KT/085/2017 beigefügten
Betrauungsaktes mit der Durchführung von Dienstleistungen, welche für den
Saale-Orla-Kreis von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind.
2. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises
beauftragt den jeweiligen Vertreter in der Mitgliederversammlung des
Regionalverbundes Thüringer Wald e.V. und in der Gesellschafterversammlung der
gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH
a) auf die Einhaltung des
Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b) auf die Erbringung der in § 3 des
Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.
3. Der Landrat wird beauftragt, auf eine
Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Satzung des Regionalverbundes
Thüringer Wald e.V. und Änderung des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen
Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH bis spätestens 31.12.2017 hinzuwirken.
Der Landrat ist zudem beauftragt, auf die Erteilung einer Weisung an die
jeweilige Geschäftsführung zur Beachtung der sich aus dem Betrauungsakt
ergebenden Verpflichtungen sowie zur Änderung der Satzung hinzuwirken.
4. Der
Landrat wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den
Regionalverbund Thüringer Wald e.V. zu
erlassen und bekannt zu geben.
5. Der
Landrat trägt dafür Sorge, dass der Betrauungsakt fortlaufend und rechtzeitig
entsprechend den dort festgelegten Voraussetzungen aktualisiert wird. Er wird
ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere
ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von
grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben
des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen.
6. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt,
dass die Landkreise Ilm-Kreis, Wartburgkreis, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Gotha, Landkreis Sonneberg,
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt,
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
sowie die Städte und Gemeinden Stadt Eisenach, Stadt Suhl, Stadt Gräfenthal, Stadt Hildburghausen,
Stadt Ilmenau, Stadt Oberhof, Stadt Ruhla, Stadt Schmalkalden,
Stadt Steinbach-Hallenberg, Stadt Tambach-Dietharz,
Stadt Zella-Mehlis,
Stadt Brotterode-Trusetal,
Gemeinde Bad Tabarz, Fröbelstadt
Oberweißbach, Stadt
Steinach, Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemeinde
Crawinkel, Gemeinde
Floh-Seligenthal, Gemeinde
Frauenwald, Gemeinde Gehlberg, Gemeinde Lichte, Gemeinde Masserberg, Gemeinde Oberschönau,
Gemeinde Schmiedefeld,
Gemeinde Stützerbach,
Gemeinde Neustadt a.R., Gemeinde Blankenstein,
Gemeinde Schleusegrund,
Gemeinde Frankenblick
gleichlautende Beschlüsse fassen.“