Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 6, Enthaltungen: 4

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:


Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit zu gewährleisten, wird der Landrat ermächtigt, in eigener Zuständigkeit Änderungsanträge im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes vorzunehmen und bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung einzureichen. Das Erfordernis zur Änderung bereits bewilligter Maßnahmen kann insbesondere aufgrund fachlich-technischer Bedingungen sowie aus finanziellen Gründen gegeben sein. Die Ermächtigung bezieht sich deshalb sowohl auf notwendige inhaltliche Änderungen des Antrages als auch auf Änderungen bezüglich der festgelegten Prioritätensetzung für die Investitionsmaßnahmen des Konjunkturpakets sowie auf eine mögliche Änderung der Kosten und damit der Finanzierung der betreffenden Maßnahmen. Neben den Änderungsanträgen betrifft die Ermächtigung ebenfalls schon beantragte Investitionsvorhaben bzw. gestellte Erstanträge, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegebenenfalls noch überarbeitet, korrigiert bzw. ergänzt werden müssen. Der Landrat wird in diesem Zusammenhang auf Beschluss des Kreisausschusses auch ermächtigt, die Beantragung von Investitionsmaßnahmen des Konjunkturpaketes II in Abweichung der bereits bestehenden Prioritätenlisten vorzunehmen. Für den Fall, dass Finanzhilfen des Zukunfts-investitionsgesetzes übrig bleiben bzw. aufgrund der Nichtausschöpfung durch die kreisangehörigen Kommunen automatisch an den Saale-Orla-Kreis fallen, wird der Landrat ermächtigt, diese Mittel in eigener Zuständigkeit zu untersetzen und zu beantragen. In diesen Fällen handelt es sich um laufende Angelegenheiten der Verwaltung im Sinne des § 107

Abs. 2 ThürKO.“