„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und im Ausschuss vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Ersatzneubau Durchlass Moderwitzbach in der Ziegenrücker Str. in Neustadt an der Orla  sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GemHV).“