Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 6, Enthaltungen: 3

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises überträgt dem Landrat als weitere Angelegenheit im Sinne des § 107 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises die Zuständigkeit zum Abschluss und zur Aufhebung von Verträgen über die Nutzung von bebauten Grundstücken mit einem monatlichen Miet- oder Pachtwert von über 1.500,00 €, von unbebauten

Grundstücken mit einem jährlichen Pachtwert von über 10.000,00 € und von Verträgen über bewegliches Vermögen mit einem Jahresmietwert von über 15.000,00 €, soweit der Abschluss bzw. die Aufhebung derartiger Verträge im Zusammenhang mit der Regelung von Flüchtlingsangelegenheiten stehen. Die Zustimmung des Landrates zu dieser Zuständigkeitsübertragung liegt vor.“