„Der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises beauftragt und ermächtigt den Landrat, gegen den ‚Endgültigen Festsetzungsbescheid‘ des Freistaates Thüringen, Ministerium für Inneres und Kommunales über den kommunalen Finanzausgleich 2015 vom 06. Juli 2015 (Az. 36.22-1545-13/2015) Klage oder Teilklage zu erheben und den Saale-Orla-Kreis im gerichtlichen Verfahren vollumfänglich zu vertreten. Diese Beauftragung umfasst auch und insbesondere die Ermächtigung zur Abgabe und zur Entgegennahme aller erforderlicher Erklärungen. Der Landrat kann Untervollmachten erteilen.“