„Der Bau- und
Vergabeausschuss nimmt die in §10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten
Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung
der Maßnahme – Freifläche „Am weißen Turm“ Pößneck – sowie die damit
einzugehenden Verpflichtungen (§ 10 Abs.4 Satz 3 GemHV).“