Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Kreistag beschließt:


  1. Der Saale-Orla-Kreis überträgt der Stadt Schleiz einen Betrag in Höhe von 200.000 Euro aus seinem, vom Bund für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Verfügung gestellten Investitionsrahmen für Infrastruktur vorbehaltlich einer Übertragung von Bundesmitteln der Stadt Schleiz in Höhe von 268.396 Euro aus dem ihr zur Verfügung gestellten Investitionsrahmen für Bildung. Der Mittelaustausch betrifft ausschließlich die Finanzhilfen des Bundes in Höhe der vorgenannten Beträge. Eine Übertragung von Eigenmitteln des Saale-Orla-Kreises findet nicht statt. Der Mittelaustausch mit der Stadt Schleiz erfolgt entsprechend den Regelungen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II bedingungsfrei, d. h. ohne Zweckbindung an ein vom Saale-Orla-Kreis oder der Stadt Schleiz bestimmtes Projekt.


  1. Der Landrat wird ermächtigt, mit der Stadt Schleiz eine entsprechende Vereinbarung bezüglich dem Mittelaustausch abzuschließen.“