Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 3

„Der Kreistag beschließt:


  1. Die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) für den Saale-Orla-Kreis zur Verfügung stehenden Finanzmittel für den Förderschwerpunkt Bildung werden in Ergänzung zu den mit Kreistagsbeschluss Nr. 344-29/2009 vom 09.03.2009 beschlossenen Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die in Anlage 1 dargestellten Ersatzinvestitionsmaßnahmen in Schulen und Schulsportstätten eingesetzt. Diese Prioritätenersatzliste beinhaltet damit verschiedene zusätzliche Investitionsvorhaben für den Fall, dass bereits beantragte Maßnahmen nicht bewilligt werden, günstiger als erwartet ausfallen, Bildungsmittel an den Landkreis übertragen werden oder bei Nichtausschöpfung der Investitionsrahmen kreisangehöriger Kommunen automatisch an den Saale-Orla-Kreis fallen.

  2. Die in der Prioritätenersatzliste Bildung dargestellten Vorhaben stellen keine abschließende Rang- und Reihenfolge dar, da sich im Rahmen der Realisierung dieser Investitionsmaßnahmen aus organisatorischen wie technischen Gründen noch Abweichungen ergeben können. Ebenso beruhen die in der Prioritätenersatzliste genannten Kosten auf bisherigen Schätzwerten. Eine tatsächliche Untersetzung der veranschlagten Kosten für die jeweilige Einzelmaßnahme kann erst nach Erstellung und Vorlage entsprechender Planungsunterlagen durch ein beauftragtes Ingenieur- bzw. Architekturbüro erfolgen.

  3. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit zu gewährleisten, wird der Landrat ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen mit kreisangehörigen Kommunen für den Fall abzuschließen, dass von Städten und Gemeinden des Saale-Orla-Kreises Finanzhilfen aus dem Investitionsrahmen für Bildung an den Landkreis übertragen werden sollen. Diese Ermächtigung ist darauf beschränkt, dass der Landkreis Zuwendungsempfänger der übertragenen Mittel ist.

  4. Im Falle einer Mittelübertragung aus dem Förderbereich Bildung sollen diese Mittel vorrangig für Investitionsvorhaben in der jeweiligen Kommune eingesetzt werden, von der die Finanzmittel an den Saale-Orla-Kreis übertragen wurden. Der Saale-Orla-Kreis wird bei der Beantragung und Durchführung von zusätzlichen Investitionsmaßnahmen gemäß der Prioritätenersatzliste Bildung vor allem jene Projekte, die auf Grund einer solchen Vereinbarung zur Übertragung von Bildungsmitteln der kreisangehörigen Kommunen finanzier- bzw. realisierbar werden, besonders berücksichtigen.“