Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0

„Der Kreistag beschließt:


  1. Die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz für den Saale-Orla-Kreis gewährten Finanzmittel für den Förderschwerpunkt Infrastruktur werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die in der Prioritätenliste Infrastruktur (Anlage 1) dargestellten zusätzlichen Investitionsmaßnahmen eingesetzt.

  2. Die Beantragung der Maßnahmen erfolgt nach der in Anlage 1 zur Beschlussvorlage KT/086/2009 dargelegten Reihenfolge, da das in dieser Prioritätenliste ausgewiesene Investitionsvolumen höher ist als die nach dem ZuInvG zur Verfügung stehenden Infrastrukturmittel für den Saale-Orla-Kreis. Insofern beinhaltet die Liste zugleich entsprechende Ersatzprojekte für den Fall, dass beantragte Maßnahmen nicht bewilligt werden, günstiger als erwartet ausfallen, Infrastrukturmittel an den Landkreis übertragen werden oder bei Nichtausschöpfung der Investitionsrahmen kreisangehöriger Kommunen automatisch an den Saale-Orla-Kreis fallen.

  3. Die in der Prioritätenliste Infrastruktur dargestellten Vorhaben stellen jedoch keine abschließende Rangfolge dar, da sich im Rahmen der Realisierung dieser Investitionsmaßnahmen aus organisatorischen wie technischen Gründen noch Abweichungen ergeben können. Ebenso beruhen die in der Prioritätenliste genannten Kosten auf bisherigen Schätzwerten. Eine tatsächliche Untersetzung der veranschlagten Kosten für die jeweilige Einzelmaßnahme kann erst nach Erstellung und Vorlage entsprechender Planungsunterlagen durch ein beauftragtes Ingenieur- bzw. Architekturbüro erfolgen.

  4. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II jederzeit zu gewährleisten, wird der Landrat ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen mit kreisangehörigen Kommunen für den Fall abzuschließen, dass von Städten und Gemeinden des Saale-Orla-Kreises Finanzhilfen aus dem Investitionsrahmen für Infrastruktur an den Landkreis übertragen werden sollen. Diese Ermächtigung ist darauf beschränkt, dass der Landkreis Zuwendungsempfänger der übertragenen Mittel ist.

  5. Im Falle einer Mittelübertragung aus dem Förderbereich Infrastruktur sollen diese Mittel vorrangig für Investitionsvorhaben in der jeweiligen Kommune eingesetzt werden, von der die Fördermittel an den Saale-Orla-Kreis übertragen wurden.“