Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1

„Der Antrag der Stadt Triptis in ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Pillingsdorf auf Erlass einer Forderung in Höhe von 9.795,75 Euro (festgesetzte Kreisumlage 2011 für die Gemeinde Pillingsdorf) vom 10.01.2012 wird abgelehnt.“