Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 11

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:


  1. Die Dringlichkeit der Vorlage wird anerkannt und der Beratungsgegenstand ‚Beauftragung des Landrates mit Klageerhebung gegen den Freistaat Thüringen und der Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre wegen möglicher Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2012’ in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen.


  1. Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, gegen einen Bescheid des Freistaates Thüringen, der die Höhe der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und die Landeszuweisungen für das Jahr 2011 nach § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Thüringer Finanzausgleichsgesetz und die Zahlbeträge für das II. bis IV. Quartal 2012 sowie das I. Quartal 2013 feststellt, Klage zum Verwaltungsgericht Gera zu erheben, Dritte mit der Vertretung des Saale-Orla-Kreises zu betrauen und sämtliche Erklärungen, die zur Verfahrensführung erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.


  1. Der Landrat wird weiterhin beauftragt, neben der Klageerhebung nach Ziff. 2 unverzüglich nach der Beschlussfassung des Kreistages über die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 28 Abs. 1 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 776.000,00 Euro anzuordnen.“