Sachverhalt:
Laut § 26 Abs. 2 Nr. 7 und 8 in Verbindung mit § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat der Kreistag über den Finanzplan einen separaten Beschluss zu fassen. Dem Finanzplan liegt das beigefügte Investitionsprogramm zu Grunde. Die Veränderungen lt. Anlage 2 und Anlage 3 der Vorlage KT/116/2018 sind im Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt den Finanzplan des Saale-Orla-Kreises mit Investitionsprogramm für die Jahre 2018-2022 gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine