Sachverhalt:
Durch die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes, die r�wirkend ab 01.07.2017 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen nach dem UVG deutlich ausgebaut.
Seitdem werden alle Kinder, die nur bei einem ihrer Elternteile leben, bis zur Vollj�igkeit durch die Leistung unterst�t, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, unabh�ig davon, ob er nicht zahlen kann oder aus anderen Gr�en nicht zahlt.
Die bisherige Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss (Vollendung des 12. Lebensjahres) und die bisherige H�stleistungsdauer (72 Monate) wurden aufgehoben.
Die maximale Leistungsh� des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem in der Mindestunterhaltsverordnung festgelegten und nach Altersstufen gestaffelten gesetzlichen Mindestunterhalt und vermindert sich um das f�ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld.
F�Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (1. Altersgruppe) entspricht dies im Jahr 2018 monatlich bis zu 154 Euro.
F�Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (2. Altersgruppe) werden im Jahr 2018 monatlich bis zu 205 Euro gezahlt.
Seit dem 1. Juli 2017 k�en jetzt auch Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren (3. Altersgruppe) monatlich bis zu 273 Euro im Jahr 2018 erhalten.
F�minderj�ige Kinder alleinerziehender Elternteile steht somit durch den Unterhaltsvorschuss zusammen mit dem vollen Kindergeld jedenfalls der Mindestunterhalt zur Verf�ng.
Im Planungszeitraum f�das Halbjahr 2018 lagen noch keine konkreten Fallzahlen vor. Deshalb konnten die Ausgaben nur gesch�t werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschlie�im Bereich Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in der Haushaltsstelle 1.48100.78800 im Haushaltsjahr 2018 �rplanm�ge Ausgaben in H� von 500.000 �/p>
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen:
Die Ausgaben f�den Unterhaltsvorschuss werden anteilig vom Bund (40 %),
dem Freistaat Th�ngen (30 %) und dem Landkreis Saale-Orla (30 %) getragen.
F�den Saale-Orla-Kreis ergeben sich somit anteilig
�rplanm�ge Ausgaben in H� von 150.000 Euro.
Die Mehrausgaben f�den Landkreis werden aus den
Minderausgaben Heimerziehung abgedeckt.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
