Sachverhalt:
Menschen mit Behinderung können einen Anspruch auf Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten haben. Nach Prüfung des Einzelfalls sind die Leistungen der Ein-gliederungshilfe in Wohnheimen oder Außenwohngruppen zu erbringen. Durchschnittlich erbringt der örtliche Sozialhilfeträger monatlich für 250 Menschen diese Leistung. Die Einrichtungen be-finden sich im Saale-Orla-Kreis selbst, aber auch in anderen Kreisen des Landes Thüringen und im gesamten Bundesgebiet. Die monatlichen Kostensätze werden je nach Zuständigkeitsregelung durch die örtlichen/überörtlichen Sozialhilfeträger und die Träger der Einrichtung in entsprechen-den Kostensatzverhandlungen ermittelt. Nunmehr fast jährlich rufen die freien Träger der Wohl-fahrtspflege zu Kostensatzverhandlungen auf. Insbesondere die Änderungen hinsichtlich Tarif-vereinbarungen und die Steigerung in Bezug auf Sachkosten führen zu entsprechenden For-derungen. Gemäß Thüringer Ausführungsgesetz erklärt der örtliche Träger der Eingliederungs-
hilfe nach Prüfung sein Einvernehmen zu den Vorschlägen. Planungsdefizite folgen aus kosten-intensiven Einzelfällen in Sondereinrichtungen und die Bewertung von Einzelvergütungen (üblicher Kostensatz zuzüglich Mehraufwand wegen Einzelbetreuung).
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben im Bereich Hilfe in besonderen Lebenslagen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 200.000,00 € in der Haushaltsstelle
1.41288.74660 – Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – stationär bzw. teilstationär, Behindertenwohnheime, Heimkosten.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
1.48200.69100 |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine