Sachverhalt:
Der Verein „Freizeitzentrum Pößneck e. V.“ besteht seit seiner Gründung am 18.07.2005 als eingetragener rechtsfähiger Verein. Das Aufgabenspektrum des Vereins umfasst die §§ 11 und 16 SGB VIII. Nutzer der Einrichtung können alle interessierten Kinder und junge Menschen aus Pößneck und den umliegenden Ortschaften sein.
Mit Antrag vom 06.07.2017 reichte der Freizeitzentrum Pößneck e. V. alle notwendigen Unterlagen laut Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Saale-Orla-Kreis vom 19.02.1997 ein.
Die Prüfung der Unterlagen durch die Verwaltung ergibt, dass der Verein in seiner Satzung sowie mit den weiteren eingereichten Unterlagen den Kriterien der o. g. Richtlinie entspricht. Der Prüfbericht liegt vor und kann eingesehen werden.
Die fachlichen sowie personellen Voraussetzungen zeigen, dass der Verein imstande ist, eine nicht unwesentliche Arbeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu leisten.
Aufgrund der Profilierung des Vereins mit seiner langjährigen guten und verlässlichen Arbeit sollte eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der §§ 11 und 16 SGB VIII ausgesprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt die Anerkennung des Vereins „Freizeitzentrum Pößneck e. V.“ mit Sitz: Franz-Schubert-Straße 8, 07381 Pößneck, tätig im Rahmen des § 11 SGB VIII „Jugendarbeit“ sowie § 16 SGB VIII „Förderung der Erziehung in der Familie“ gemäß der „Richtlinie für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch das Kreisjugendamt des Saale-Orla-Kreises“ vom 19.02.1997.
Personelle Auswirkungen:
keine