Betreff
Bedarfsplan für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Saale-Orla-Kreis 2017/2018
Vorlage
J/021/2017
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt:
Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung zu gewährleisten und ist nach § 17 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz verpflichtet, eine Planung für die bedarfsgerechte Betreuung von Kindern zu erstellen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den fortgeschriebenen Bedarfsplan für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Saale-Orla-Kreises für das Kindergartenjahr 2017/18.
Personelle Auswirkungen:
Keine