Betreff
Zweite Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/080/2017
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Die Zuständigkeit der Anordnung der hauswirtschaftlichen Sperre bedarf einer Regelung im Kreisrecht. Diese hat gemäß § 28 Absatz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung in der Geschäftsordnung zu erfolgen. Die Anordnung haushaltswirtschaftlicher Sperren steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Vollzug des Haushaltes, für den der Landrat Verantwortung trägt. Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Controlling ist zeitnah über eine entsprechende Anordnung zu unterrichten.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage beigefügten Fassung.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine