Betreff
Fortschreibung Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen 2014/2015
Vorlage
J/045/2014
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt:
Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung zu gewährleisten und ist nach § 17 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz verpflichtet, eine Planung für die bedarfsgerechte Betreuung von Kindern zu erstellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den fortgeschriebenen
Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen des Saale-Orla-Kreises für das
Kindergartenjahr 2014/2015.
Personelle Auswirkungen:
keine