Sachverhalt:
Gemäß ThürBKG und § 6 Abs. 2 i.V.m. ThürFwOrgVO Anlage 1 hat der Landkreis Drehleitern vom Typ DLK 23/12 in Stützpunktfeuerwehren zu stationieren. Dabei soll die Verteilung so erfolgen, dass innerhalb 20 min im gesamten Kreisgebiet eine Drehleiter vor Ort ist. Auf Grundlage dieser rechtlichen Verpflichtung, wurde im Jahr 1997 ein Kreistagsbeschluss gefasst, der vorsah, in den Stützpunktfeuerwehren Bad Lobenstein, Gefell und Neustadt (Orla) eine DLK 23/12 für die kommunale Schadensabwehr in der Stufe 1 und der überörtlichen Hilfe der Stufe 2 zu stationieren. Das älteste Fahrzeug (Bad Lobenstein) stammt aus dem Jahr 1997. Die Fahrzeuge müssen gemäß Herstellervorgaben alle 10 Jahre eine grundlegende Revision erhalten. Wenn diese Revision nicht durchgeführt wird, ist die Drehleiter nicht einsatzbereit und die Aufgabe des zweiten baurechtlich geforderten Rettungsweges wird in dem betroffenen Bereich nicht erfüllt. Aufgrund des Fahrzeugalters der Drehleiter steht im Jahr 2027 eine umfangreiche und grundlegende Revision an, die zum einen den Fahrzeugwert bei weitem übersteigt und zum anderen ungewiss ist, ob alle notwendigen Teile hierfür zur Verfügung stehen. Die Drehleitern von Gefell und Neustadt (Orla) erreichen ebenfalls zeitnah ein Fahrzeugalter, in dem ein Austausch notwendig wird.
Ohne die Vorhaltung einer Drehleiter ist die Sicherstellung einer effektiven Menschenrettung und Brandbekämpfung in höhergelegenen Gebäudebereichen nicht gewährleistet, wodurch eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht.
Mit der Landesbeschaffung Drehleiter von den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ergibt sich eine günstige und vorerst einmalige Möglichkeit, an einer länderübergreifenden Beschaffung teilzunehmen und hierdurch Kosten, Verwaltungsaufwand und Zeit zu sparen. In dem Verfahren ist es geplant über 30 Drehleitern zu beschaffen und an die Feuerwehren auszugeben. Das jeweilige Fahrzeug entspricht hierbei den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen. Im Rahmen der Beschaffungsmaßnahme haben die betreffenden Feuerwehren die Möglichkeit durch die Wahl von Optionen, die Drehleitern im bestimmten Maß zu individualisieren. Gemäß Marktanalyse liegen die Beschaffungskosten für eine Drehleiter als Einzelbeschaffung bei 1.200.000 € brutto je Fahrzeug. Die geschätzten Kosten der Sammelbeschaffung liegen bei 950.000 € brutto. Die Fahrzeuge sind der DIN entsprechend beladen und können durch die Feuerwehren, nach der Einweisung durch den Hersteller, sofort genutzt werden. Der günstigere Preis ergibt sich durch die höhere Fahrzeugabnahme und „Serienproduktion“ beim Hersteller, wodurch verschiedene Arbeitsschritte beim Hersteller vereinfacht werden.
Zusätzlich zum vergünstigten Anschaffungspreis fördert der Freistaat Thüringen die Teilnahme an Sammelbeschaffungen mehrerer Aufgabenträger gemäß FörderRL BS/AllgH Anlage 2 Pkt. 2.2 mit der Erhöhung der Fördersumme um 10 %. Somit ist eine Förderung pro Fahrzeug gemäß FörderRL BS/AllgH Anlage 2 von 300.000 € + 30.000 € = 330.000 € möglich.
Hierdurch ergibt sich folgende Rechnung:
Eigenständige Beschaffung durch Kommune oder LRA:
Geschätzte Auftragssumme: 1.200.000 €
Fördersumme: 300.000 €
Beteiligung LRA: 300.000 €
Eigenanteil Kommune: 600.000 €
Landesbeschaffung Brandenburg, MV und Thüringen
Geschätzte Auftragssumme: 950.000 €
Fördersumme: 330.000 €
Beteiligung LRA: 330.000 €
Eigenanteil Kommune: 290.000 €
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss erkennt die Notwendigkeit der zügigen Beschaffung von Drehleitern im Saale-Orla-Kreis in den Stützpunktfeuerwehren Neustadt an der Orla, Gefell und Bad Lobenstein und die damit verbundene Beteiligung an einer Landesbeschaffung von Drehleitern DL(A)K 23/12 von den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen an.
Zusätzlich erkennt der Bau- und Vergabeausschuss die Ausschreibungsregelungen, welche mit einer Sammelbeschaffung einhergehen, an.
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Finanzielle Auswirkungen:
Deckungsvorschläge: | ||
Haushaltsstelle: | Summe: EUR | Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine
