Sachverhalt:

 

Der Landkreis beabsichtigt in den Jahren 2026 bis 2028 im Rahmen einer Gemeinschafts- maßnahme mit dem Zweckverband Wasser und Abwasser Orla ( zur geförderten Neuverlegung der Trennkanalisation sowie zur Neu- und Ersatzneuverlegung der Trinkwasserversorgung), mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG (zur Erdverkabelung der Niederspannungsver- sorgung sowie der Breitbandversorgung) sowie mit der Gemeinde Peuschen (zum Ausbau der Gehwege/ Nebenflächen im Zuge der Ortsdurchfahrt Kreisstraße K 207) die Restflächen der Fahrbahn (nach Leitungsverlegung) auf einer Länge ca. 540 m im 2. BA der Ortsdurchfahrt auszubauen.

Nachdem im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur  (RL-KVI), die Anmeldung des Bauvorhabens im Jahr 2025 beim Fördermittelgeber unberücksichtigt blieb, wurde die Anmeldung für 2026 per Schreiben vom 01.09.2025 bestätigt, mit der Forderung einen Fördermittel-Antrag bis zum 31.12.2025 beim Fördermittelträger einzureichen. Dieser Antrag wurde am 16.12.2025 dem Fördermittelgeber übergeben.

Der bauliche Zustand der Straße ist sehr schlecht, die vorhandene Fahrbahndecke weist Unebenheiten, Einbrüche / Durchbrüche und Risse auf.

Die Straßenabläufe und Anschlussleitungen sind teilweise nicht voll funktionsfähig und müssen

erneuert werden.

Der geplante Ausbau dient hauptsächlich der Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, der Behebung der baulichen Mängel (Netzrisse/ Spurrinnen) sowie der funktionellen Ordnung des Straßenraumes.

Bedingt durch den Bestand und die vorhandene Bebauung ist eine abweichende Trassierung

ausgeschlossen. Es handelt sich hier nicht um den Neubau einer Straße, sondern um den orts- und

verkehrsgerechten Um- und Ausbau einer bereits vorhandenen Verkehrsanlage.

Weiterer Bestandteil der Baumaßnahme ist der grundhafte Ausbau der Einmündungsbereiche

der seitlich einmündenden Nebenstraßen.

Die Streckengestaltung wird als ortsgerechter Ausbau umgesetzt. Die Linienführung der Haupttrasse wird insgesamt begradigt und die Achse geringfügig modifiziert.

In Folge der geringen Querschnittsbreite zwischen der vorhandenen Bebauung kann ein Fahrbahnquerschnitt mit einer Breite für den Begegnungsfall LKW-LKW nicht hergestellt werden.

Folgende Breitenbereiche waren planerisch umsetzbar:

0+000 bis 0+160: Breite 5,70 mit Aufweitungsbereich im Bereich der Krümme - Begegnungsfall

                              LKW-PKW mit regulären Bewegungsspielräumen

0+160 bis 0+220:  Breite 5,40 - Begegnungsfall LKW-PKW mit eingeschränkten Bewegungsspiel-                           räumen, jedoch mit S1 (Begegnung) von 0,25 m Breite

0+220 bis 0+250:  Breite 5,20 - Begegnungsfall LKW-PKW mit eingeschränkten Bewegungsspiel-                           räumen

0+250 bis 0+340: Breite 4,00 - Engstelle ohne Begegnungsfall

0+340 bis 0+380: Breite 5,20 - Begegnungsfall LKW-PKW mit eingeschränkten Bewegungsspiel-                            räumen

0+380 bis 0+430: Breite 5,40 - Begegnungsfall LKW-PKW mit eingeschränkten Bewegungsspiel-                            räumen, jedoch mit S1 (Begegnung) von 0,25 m Breite

0+430 bis 0+538: Breite 5,20 - Begegnungsfall LKW-PKW mit eingeschränkten Bewegungsspiel-                            räumen

Der Ausbau der Verkehrsflächen erfolgt im grundhaften Ausbau.

Entsprechend der Entwurfssituation erfolgt die Einordnung der Fahrbahn der Haupttrasse gemäß RStO 12/24, Tabelle 2 in die Belastungsklasse 1,0.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs.3 GmHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme Umbau der K 207 in Peuschen (Restflächen Fahrbahn nach Leitungsverlegung) sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GmHV).“

  

 


 

- 1 -

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ja

nein

Haushaltsjahr:

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:

Summe:

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

 

Bemerkungen:


Personelle Auswirkungen:

 

Keine