Sachverhalt:
Sach- und Rechtslage
Der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. wird in eine neue Rechtsform überführt, um den Tourismus in der Region zu professionalisieren und die Marktbearbeitung effizienter zu gestalten. Kern der Umstrukturierung ist die Umwandlung des bisherigen Vereins in die Thüringer Wald Tourismus GmbH (TWTG) mit Sitz in Suhl. Dieser Schritt soll die bewährte Zusammenarbeit der regionalen Akteure auf einer neuen, schlagkräftigeren Basis fortführen.
Der Formwechsel des RVTW in die TWTG erfolgt nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG), ohne Bruch der Rechtsträgerschaft („Wechsel des Rechtskleids“). Verträge, Rechte und Pflichten bestehen fort. Die TWTG ist als öffentlich-öffentliche, inhouse-fähige Gesellschaft konzipiert (GesellV § 3; GesellVbg Präambel/§ 3). Die Gesellschafter bleiben ausschließlich öffentliche Auftraggeber.
Die finanzielle Steuerung erfolgt über jährliche Wirtschafts- und Finanzpläne (GesellV § 22; GesellVbg §§ 16 ff.). Wird bis zum 30.09. kein Einvernehmen erzielt, gelten die Beiträge des Vorjahres fort (GesellVbg § 17). Für wirtschaftliche Tätigkeiten wird eine Trennungsrechnung geführt (GesellVbg § 21).
Risiken & Absicherung
Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen der TWTG beschränkt; die Gesellschafter haften nicht persönlich. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen; eine Verlustübernahme in unbestimmter/unangemessener Höhe findet nicht statt (GesellV § 21). Governance, Prüfungs- und Informationsrechte (u. a. Land/Ministerium, Thüringer Rechnungshof, kommunale Rechnungsprüfungsämter; GesellV §§ 25–26) sowie Zustimmungsrechte des Aufsichtsrats/Gesellschafterversammlung sichern Transparenz und Entscheidungsfähigkeit.
Auswirkungen auf Organisation & Steuerung
Die Inhouse-Ausrichtung stellt sicher, dass die TWTG überwiegend für die öffentlichen Gesellschafter tätig ist; marktliche Leistungen erfolgen getrennt und beihilfekonform (Trennungsrechnung, GesellVbg § 21). Die klare Trennung von Grundauftrag und Marktleistungen schafft Rechtssicherheit, erlaubt Eigeneinnahmen und entlastet langfristig die öffentlichen Zuschüsse.

Beschlussvorschlag:
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(1)            Der Saale-Orla-Kreis beteiligt sich als Gesellschafter an der Thüringer Wald Tourismus GmbH (TWTG), in die der Regionalverbund Thüringer Wald e. V. (RVTW) im Wege des Formwechsels nach Umwandlungsrecht überführt wird.
(2)            Der Kreistag stimmt dem Gesellschaftsvertrag (GesellV), der Gesellschaftervereinbarung (Gesellvbg) und der Finanzordnung in der als Anlage beigefügten Fassung zu. Der Landrat wird ermächtigt, redaktionellen oder behördlich veranlassten Änderungen zuzustimmen, sofern Zweck, Struktur, Haftungsbegrenzung und Finanzierungslogik unberührt bleiben.
(3)            Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Beteiligung und zum Formwechsel erforderlichen Erklärungen abzugeben/entgegenzunehmen, die notarielle Abwicklung sowie Register- und Rechtsaufsichtsverfahren zu veranlassen und die Vertragswerke zu unterzeichnen.
(4)            Der Landkreis übernimmt einen Geschäftsanteil am Stammkapital der TWTG in Höhe von 8.000 €.

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Finanzielle Auswirkungen:
Deckungsvorschläge: | ||
Haushaltsstelle: | Summe: EUR | Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
Bemerkungen:
