Sachverhalt:
Als wesentliches Element der demokratischen Kontrolle und Steuerung gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit der kommunalen Gremienarbeit. Die Öffentlichkeit war und ist derzeit im Kreistag des Saale-Orla-Kreises auf den Status einer anzahlmäßig begrenzten, körperlichen Präsenz beschränkt. Die Eröffnung der Möglichkeit, kommunalpolitische Debatten als Livestream im Internet verfolgen zu können, ist eine bürgerfreundliche und demokratiestärkende Alternative zur Präsenzteilnahme an entsprechenden Sitzungen des Kreistages. Vom Angebot der Liveübertragung können nicht nur diejenigen profitieren, die durch ihre Arbeits- und/oder familiären Verpflichtungen an der Sitzungsteilnahme gehindert sind, sondern auch diejenigen, denen aufgrund körperlicher Beeinträchtigung die räumliche Entfernung zum Sitzungsort ein erhebliches Hindernis bereitet. Aus diesem Änderungsantrag herrührende Ausgaben für den Saale-Orla-Kreis, die in seiner aktuellen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 noch nicht explizit veranschlagt sind, werden nach § 8 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises auf 5.000,00 € im Haushaltsjahr spezifiziert und sollen in den kommenden Haushalt eingearbeitet werden. Sollte der nachstehende Beschlussantrag nicht als Änderungsantrag in der Kreistagssitzung behandelt werden, wird hilfsweise und höchstvorsorglich beantragt, diesen als Hauptantrag nach § 26 der derzeit geltenden Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises zu behandeln.
Die AfD-Fraktion unterbreitet daher dem Kreistag des Saale-Orla-Kreises nachfolgenden Änderungsantrag zum Antrag des Landrates auf Änderung der Geschäftsordnung.

Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, den Antrag des Landrates auf Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreises wie folgt zu ändern:
§ 5 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen.
§ 5 Abs. 3 des vom Landrat vorgelegten Entwurfs einer Geschäftsordnung für den Kreistag des Saale-Orla-Kreises entfällt und die bisherigen Abs. 4 und 5 des vom Landrat vorgelegten Entwurfs einer Geschäftsordnung für den Kreistag des Saale-Orla-Kreises erhalten als neue Abs. 3 und 4 folgende Fassung:
(3) Eine Aufzeichnung sowie Ausstrahlung der öffentlichen Sitzung des Kreistages sowie Teilen davon durch externe Medien und im Internet auch als Livestream und eine Speicherung dieser Daten bis zur nächstfolgenden Kreistagssitzung durch Dritte kann erfolgen, wenn nur die jeweilige Person, welche die Rede hinter dem Rednerpult hält, aufgezeichnet wird. Ton- und Bildaufnahmen durch Medien, welche die presserechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sind zulässig. Dem einzelnen Kreistagsmitglied steht das Recht zu, zu Beginn einer Sitzung einer Bild- bzw. Tonaufzeichnung seiner Person zu widersprechen.
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Die Kamerapositionierung und die technischen Rahmenbedingungen für die Kreistagssitzungen sind durch das für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes zuständige Amt im Einvernehmen mit dem Kreisausschuss festzulegen.
(4) Alle Fraktionen können die Redebeiträge ihrer Mitglieder am Rednerpult im öffentlichen Teil von Kreistags- und Ausschusssitzungen in Bild und Ton mitschneiden.“
