Sachverhalt:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises ist die Vertretung der Bürger und das oberste Willens- und Beschlussorgan des Landkreises. Hierbei gilt es, die Bürger auch unmittelbar in Entscheidungsprozesse dieses Gremiums mit einzubeziehen. Dies soll künftig durch eine Einwohnerfragestunde erfolgen. Viele Menschen kommen aufgrund der großen Entfernungen im Landkreis und aufgrund beruflicher Verpflichtungen nur selten dazu, eine Kreistagssitzung zu besuchen. Folglich muss es möglich sein, in der Sitzung auch Fragen stellen zu dürfen. Hierdurch könnten mehr Bürger angeregt werden, an Kreistagssitzungen teilzunehmen und sich unabhängig von Lokalmedien und anderen Sekundärquellen direkt persönlich ein Bild von der politischen Arbeit im Saale-Orla-Kreis zu machen. Die in der Einwohnerfragestunde gesammelten Erkenntnisse dienen dem Gremium dazu, sich mit den Anregungen sowie Problemen der Betroffenen und damit den Lebensbedingungen im Landkreis auseinanderzusetzen. Um der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, ist jede Mitwirkung der Bürger auf allen Ebenen des Staates von großer Bedeutung. Aus Gründen der gebotenen Transparenz unterbreitet die AfD-Fraktion daher dem Kreistag des Saale-Orla-Kreises nachfolgenden Antrag zur Änderung der Hauptsatzung.

Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, die Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises wie folgt zu ändern:
Artikel 1
Satzungsänderung
Nach § 3 der Hauptsatzung wird folgender § 3a eingefügt:
§ 3a
Einwohnerfragestunde
(1) Der Kreistag hält in jeder öffentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde ab. Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seines Wohnortes berechtigt, höchstens eine Frage und eine Nachfrage zu stellen. Die Dauer der Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.
(2) Die Fragen nach Abs. 1 müssen kurz und sachlich sowie von allgemeinem Interesse sein. Sie dürfen sich nur auf Angelegenheiten beziehen, die den Saale-Orla-Kreis selbst betreffen.
(3) Die Fragen werden vom Landrat, einem von ihm damit beauftragten Beschäftigten des Landratsamtes oder einem in der Frage betroffenem Kreistagsmitglied beantwortet. Falls eine sofortige Beantwortung nicht möglich ist, wird die Antwort mit Frist von zwei Wochen in Schriftform nachgereicht. Die Antworten werden der Sitzungsniederschrift als Anlagen beigefügt.
(4) Der Vorsitzende hat das Recht, einem Einwohner das Wort zu entziehen oder eine bereits gestellte Frage zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht erfüllt sind.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schleiz, den
Christian Herrgott
- Landrat –“
