Betreff
Einbindung der Orte Dobareuth, Gefell, Hirschberg und Blintendorf in den organisierten Schülerverkehr an das Schulzentrum Bad Lobenstein ab dem Schuljahr 2026/2027
Vorlage
KT/053/2025
Art
Beschlussvorlage Kreistag


Sachverhalt:

 

Die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus den Orten Gefell, Dobareuth, Hirschberg und Blintendorf ist derzeit durch den Saale-Orla-Kreis auf die Strecke zu den Schulstandorten in Schleiz (Gymnasium), Hirschberg (Regelschule) Tanna (Grund- und Regelschule) sowie Gefell (Grundschule) organisiert und wird vom Landkreis vollumfänglich finanziert. Damit wird der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) entsprochen, wonach die Beförderungs- und Erstattungspflicht nur für die kürzeste Wegstrecke zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule besteht, die den angestrebten Schulabschluss ermöglicht.

 

Anfang des Jahres 2025 haben sich Eltern aus den genannten Orten mit der Bitte an die Kreisverwaltung gewandt, zusätzlich eine Schülerbeförderung zum Schulzentrum Bad Lobenstein einzurichten. Im Februar übermittelte uns Herr Zapf, Bürgermeister der Stadt Gefell, eine Liste mit Schülerinnen und Schülern, die eine solche Verbindung gerne nutzen würden.

Aktuell werden 6 Kinder aus den genannten Orten, in bereits durch Förderkinder finanzierte Touren im individuellen Schülerverkehr, mit nach Bad Lobenstein gefahren. Weitere 20 Schulkinder haben den Bedarf angemeldet. Die Schulen in Bad Lobenstein stellen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht die nächstgelegene Schule im Sinne des ThürSchFG dar. Ausnahmen sind bei den Gymnasien die Orte Blintendorf und Hirschberg.

 

Der Landkreis ist daher rechtlich nicht verpflichtet, eine weitere Schülerbeförderung in eine zweite Richtung zu organisieren. Eine freiwillige Übernahme der Beförderungskosten über die gesetzliche Verpflichtung hinaus wäre mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden.

 

Die Verwaltung hat die voraussichtlich entstehenden Mehrkosten für die Organisation einer Schülerbeförderung von Gefell, Dobareuth, Hirschberg und Blintendorf ermittelt.

Diese belaufen sich auf rund 31.000,00 € jährlich.

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine freiwillige Ausweitung der Schülerbeförderung über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Ortsteilen führen könnte. Sollte der Landkreis für die genannten Orte eine zweite Beförderungsrichtung einführen, könnten auch andere Gemeinden gleichartige Ansprüche geltend machen. Dies würde die Verwaltungspraxis uneinheitlich gestalten und Folgekosten in erheblichem Umfang nach sich ziehen.

 

Vor dem Hintergrund der bestehenden gesetzlichen Regelung, der bereits gewährten vollumfänglichen Schülerbeförderung nach Schleiz, Hirschberg, Tanna und Gefell sowie der zusätzlichen finanziellen und gleichbehandlungsrechtlichen Konsequenzen wird die Angelegenheit dem Kreistag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 




Beschlussvorschlag:

  

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Einbindung der Orte Dobareuth, Gefell, Hirschberg und Blintendorf in den bestehenden Schülerverkehr ans Schulzentrum Bad Lobenstein ab dem Schuljahr 2026/2027.

 

Die Mehrkosten in Höhe von 31.000,00 € sind in den Haushalt 2026 einzustellen.




 

- 1 -

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ja

nein

Haushaltsjahr:

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:

Summe:

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

 

Bemerkungen:




Personelle Auswirkungen:

 

keine