Sachverhalt:
Die Hilfe nach § 19 SGB VIII – Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder – ist eine allgemeine Leistung der Jugendhilfe im zweiten Abschnitt des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Sie richtet sich an Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen und die gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden sollen, sofern sie aufgrund ihrer persönlichen Situation dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung elterlicher Kompetenzen zur Sicherung einer gelingenden Früherziehung sowie auf der Stärkung der Bindungsfähigkeit zwischen Eltern und Kind. Gleichzeitig verfolgt diese familienunterstützende Hilfe das Ziel, die Entwicklung und das Wohl der betroffenen Kinder in besonderer Weise in den Blick zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz zu leisten.
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Im Jahr 2025 zeigt sich bei den Hilfen nach § 19 SGB VIII eine weitgehend konstante Verweildauer, lediglich ein Fall wurde abgebrochen. Die Hilfen werden von den Müttern gut angenommen. Aktuell (2025) befinden sich sieben Mütter mit ihren Kindern in sechs unterschiedlichen Einrichtungen außerhalb des Saale-Orla-Kreises. Zwei dieser Mütter mussten mit jeweils einem Kind in sozialgesetzbuchübergreifenden Wohnformen für sucht- bzw. abhängigkeitserkrankte Mütter und ihre Kinder untergebracht werden. Diese Einrichtungen arbeiten auf Basis eines strukturierten Phasenmodells, das mindestens auf zwei Jahre angelegt ist. Die Kostensätze belaufen sich dabei auf 9.100 € bzw. 12.600 € pro Monat.
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Für das Jahr 2025 wurde auf Grundlage der Vorjahreszahlen mit vier Hilfefällen geplant. Der entsprechende Planansatz betrug 325.000 €. Bis zum Jahresende werden jedoch rund 475.000 € erforderlich sein. Das Jugendamt, Sachgebiet Soziale Dienste, benötigt daher zur Finanzierung der gestiegenen Fallzahlen sowie der spezifischen suchttherapeutischen Maßnahmen der gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder im Jahr 2025 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 150.000 €.

Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 150.000,00 € auf der Haushaltstelle 1.45340.77110 - Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder gemäß § 19 SGB VIII.“      Â
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Finanzielle Auswirkungen:
Deckungsvorschläge: | ||
Haushaltsstelle: | Summe: EUR | Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
Bemerkungen:

Personelle Auswirkungen:
keine
