Sachverhalt:
Die Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis. Die Übernahme der Kosten sind auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung zur Schülerbeförderung nach § 4 ThürSchFG unabweisbar.
Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen begründet in der Tariferhöhung der KomBus Verkehr GmbH (7 %) sowie Steigerungen in den Kosten der individuellen Beförderung. Ebenso hat sich die Anzahl der Fahrschüler in 2025 erhöht. Damit mussten zusätzliche Touren im individuellen Schülerverkehr eingerichtet werden.
Nach aktueller Hochrechnung benötigt das Sachgebiet Schulverwaltung zur Finanzierung der Schülerbeförderung überplanmäßige Aufwendungen i. H. v. insgesamt 460.000,00 €.
Die Entwicklung der Beförderungskosten war zur Planung der Gesamtausgaben 2025 nicht  vorhersehbar.
Im Plan für das Haushaltsjahr 2026 wurden bereits Kostensteigerungen i. H. v. 450.000,00 €              berücksichtigt.

„Der Kreistag des Saale-Orla-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 460.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.29000.63900 – Kosten der Schülerbeförderung.“

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Finanzielle Auswirkungen:
Deckungsvorschläge: | ||
Haushaltsstelle: | Summe: EUR | Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
Bemerkungen:

Personelle Auswirkungen:
keine
