Betreff
Überplanmäßige Ausgaben im Bereich Schülerbeförderung
Vorlage
KT/048/2025
Art
Beschlussvorlage Kreistag


Sachverhalt:

 

Die Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis. Die Übernahme der Kosten sind auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung zur Schülerbeförderung nach § 4 ThürSchFG unabweisbar.

 

Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen begründet in der Tariferhöhung der KomBus Verkehr GmbH (7 %) sowie Steigerungen in den Kosten der individuellen Beförderung. Ebenso hat sich die Anzahl der Fahrschüler in 2025 erhöht. Damit mussten zusätzliche Touren im individuellen Schülerverkehr eingerichtet werden.

 

Nach aktueller Hochrechnung benötigt das Sachgebiet Schulverwaltung zur Finanzierung der Schülerbeförderung überplanmäßige Aufwendungen i. H. v. insgesamt 460.000,00 €.

 

Die Entwicklung der Beförderungskosten war zur Planung der Gesamtausgaben 2025 nicht   vorhersehbar.

 

Im Plan für das Haushaltsjahr 2026 wurden bereits Kostensteigerungen i. H. v. 450.000,00 €               berücksichtigt.

 




Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Orla-Kreises beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 460.000,00 € auf der Haushaltsstelle 1.29000.63900 –  Kosten der Schülerbeförderung.“

 

 

 

 




 

- 1 -

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ja

nein

Haushaltsjahr:

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:

Summe:

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

 

Bemerkungen:




Personelle Auswirkungen:

 

keine