Betreff
Antrag der UBV/FDP/WU-Fraktion „Änderung Geschäftsordnung“ zu § 12 Abs. 3
Vorlage
ÄAN/012/2025
Art
Änderungsantrag


Sachverhalt
Anpassung zur Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages.

Beschlussvorschlag:
„Das Fragerecht der Kreistagsmitglieder richtet sich nach § 101 Abs. 3 ThürKO und bezieht sich ausschließlich auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises des Landkreises. Fragen außerhalb dieser Zuständigkeit können nicht inhaltlich beantwortet werden. Um Transparenz zu gewährleisten, erhält der Fragesteller eine Mitteilung mit kurzer Begründung, warum eine Antwort nicht möglich ist. Damit wird einerseits die Arbeitsfähigkeit des Kreistages gesichert, andererseits das freie Mandat der Mitglieder gewahrt.“
