Betreff
Antrag der UBV/FDP/WU-Fraktion „Änderung Geschäftsordnung“ zu § 10 Abs. 5 und 6
Vorlage
ÄAN/011/2025
Art
Änderungsantrag


Sachverhalt

 

Anpassung zur Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages.




Beschlussvorschlag:

 

Absatz 5(offene Abstimmungen):

„Offene Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handheben oder unter Nutzung des elektronischen Abstimmungssystems. Dabei ist für die Mitglieder des Kreistages und die Öffentlichkeit erkennbar, wie die Stimmenmehrheit zustande kommt. Das individuelle Stimmverhalten wird im Regelfall nicht einzeln angezeigt, sondern lediglich das Gesamtergebnis festgestellt. Auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens einem Drittel der anwesenden Mitglieder kann das individuelle Stimmverhalten in die Niederschrift aufgenommen werden. Eine dauerhafte Speicherung personenbezogener Abstimmungsdaten erfolgt nicht.“

 

Absatz 6 (namentliche Abstimmungen):

„Eine namentliche Abstimmung findet statt, wenn eine Fraktion dies beantragt oder mindestens ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies beschließt. In diesem Fall wird das Stimmverhalten jedes Kreistagsmitglieds mit Namen in der Niederschrift dokumentiert. Eine gesonderte öffentliche Anzeige während der Abstimmung ist nicht erforderlich. Die Dokumentation dient ausschließlich der Sitzungsniederschrift und wird nach deren Genehmigung archiviert.“