Sachverhalt
Anpassung zur Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages.

Beschlussvorschlag:
Absatz 2:
„Anträge zu Beschlussvorlagen sind spätestens am 21. Tag vor der Sitzung beim Landrat in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail) einzureichen. Der Antrag muss eine Begründung und einen konkreten Beschlussvorschlag enthalten. Bei Anträgen von Fraktionen genügt die Einreichung durch den Fraktionsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter. Der Eingang ist durch das Büro des Kreistages zu bestätigen.“
Absatz 3:
„Betrifft ein Antrag eine Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit des Landkreises fällt,
ist er auf die Tagesordnung zu setzen, damit der Kreistag durch Geschäftsordnungsbeschluss
über die Absetzung entscheiden kann.
Vor der Beschlussfassung erhält der Antragsteller Gelegenheit, den Antrag kurz zu erläutern.
Der Beschluss über die Absetzung ist zu begründen und in die Niederschrift aufzunehmen.“
