Betreff
Antrag der UBV/FDP/WU-Fraktion „Änderung Geschäftsordnung“ zu § 5 Abs. 3, 4 und 5
Vorlage
ÄAN/008/2025
Art
Änderungsantrag


Sachverhalt

 

Anpassung zur Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages.




Beschlussvorschlag:

 

Absatz 3:

„Zuhörer nehmen an den Sitzungen als stille Gäste teil. Sie sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich in die Beratungen einzuschalten. Sie haben sich so zu verhalten, dass die Beratung nicht gestört wird. Äußerungen von Zustimmung oder Ablehnung, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung beeinträchtigen, sind zu unterlassen. Zuhörer, die trotz Hinweis die Ordnung erheblich stören, können durch den Vorsitzenden nach vorheriger Ermahnung von der Sitzung ausgeschlossen werden.“

 

Absatz 4:

„Ton- und Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen sind grundsätzlich zulässig, soweit sie den ordnungsgemäßen Ablauf nicht beeinträchtigen und Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Der Vorsitzende kann Aufnahmen im Einzelfall beschränken oder untersagen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass hierdurch die Ordnung der Sitzung erheblich gestört oder Rechte Dritter verletzt würden. In nichtöffentlichen Sitzungen sind Aufnahmen nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Kreistag.“

 

Absatz 5:

„In Sitzungen, die in Form einer Videokonferenz stattfinden, sind eigenmächtige Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen nicht gestattet. Screenshots und sonstige Mitschnitte sind ebenfalls unzulässig, es sei denn, der Vorsitzende lässt sie für Zwecke der Sitzungsdokumentation ausdrücklich zu. Dies dient dem Schutz des Beratungsgeheimnisses, der Vertraulichkeit der Sitzung und der informationellen Selbstbestimmung der Teilnehmer.“