Betreff
Antrag der UBV/FDP/WU-Fraktion „Änderung Geschäftsordnung“ zu § 1 Abs. 3
Vorlage
ÄAN/007/2025
Art
Änderungsantrag


Sachverhalt
Anpassung zur Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages.

Beschlussvorschlag:
„Schuldhafte Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht können gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen geahndet werden.
Der Kreistag kann im Einzelfall Ordnungsmaßnahmen nach § 38 ThürKO ergreifen.
Unabhängig davon bleibt die Möglichkeit einer Ahndung nach spezialgesetzlichen
Vorschriften (z. B. Strafgesetzbuch, ThürKO) unberührt.“
