Betreff
Antrag der UBV/FDP/WU-Fraktion „Änderung Geschäftsordnung“ zu § 1 Abs. 3
Vorlage
ÄAN/007/2025
Art
Änderungsantrag


Sachverhalt

 

Anpassung zur Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages.




Beschlussvorschlag:

 

„Schuldhafte Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht können gemäß den gesetzlichen

Bestimmungen geahndet werden.

Der Kreistag kann im Einzelfall Ordnungsmaßnahmen nach § 38 ThürKO ergreifen.

Unabhängig davon bleibt die Möglichkeit einer Ahndung nach spezialgesetzlichen

Vorschriften (z. B. Strafgesetzbuch, ThürKO) unberührt.“