Sachverhalt:
Die bisherige Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes vom 01.01.2022 bedarf einer Neufassung, um den veränderten gesellschaftlichen, gesetzlichen und jugendpolitischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Insbesondere haben sich seit der letzten Fassung der Richtlinie Entwicklungen ergeben, die eine Anpassung erforderlich machen.
· Veränderte Bedarfe junger Menschen: Die Lebenswelten und Bedürfnisse junger Menschen haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Themen wie Digitalisierung, psychische Gesundheit, Beteiligung, Diversität und Inklusion sind stärker in den Fokus gerückt. Die Förderstruktur muss diese Entwicklungen berücksichtigen, um eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Jugendarbeit zu gewährleisten.
· Anpassung an gesetzliche Grundlagen: Mit der Reform des SGB VIII und den darin enthaltenen Vorgaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der inklusiven Ausrichtung, ergeben sich neue Anforderungen an die Ausgestaltung der Förderung. Die Richtlinie wurde entsprechend überarbeitet, um Rechtskonformität auch mit den Richtlinien des Landesjugendamtes sowie (Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie) sicherzustellen.
· Stärkung der freien Träger: Die neue Fassung soll die Handlungssicherheit für freie Träger erhöhen und ihnen verlässlichere Förderbedingungen bieten. Dazu gehören klarere Definitionen von Fördervoraussetzungen, transparenteren Verfahren sowie flexiblere Mittelverwendung zur Stärkung der Angebotsvielfalt.
· Effizientere Verwaltungsverfahren: Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass sowohl Antragsteller als auch Verwaltung von vereinfachten und standardisierten Verfahren profitieren. Die Neufassung sieht daher eine stärkere Digitalisierung und Entbürokratisierung der Antrags- und Abrechnungsverfahren vor.
· Haushalterische Erfordernisse und Planbarkeit: Eine überarbeitete Richtlinie ermöglicht eine bessere Steuerung und Priorisierung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Förderziele, -kriterien und -instrumente werden klarer gefasst, was eine transparente und nachvollziehbare Mittelvergabe unterstützt.
Es wurden neben redaktionellen Änderungen, Aktualisierungen und Präzisierungen vorgenommen sowie die Förderbeträge für Jugendvereinigungen, Ferienfreizeiten und Sondermaßnahmen der Jugendarbeit erhöht. Letzteres erfolgte in Auswertung der gemeinsamen Diskussion im Jugendhilfeausschuss, um den Kindern und Jugendlichen bedarfsgerechte Förderungen zu ermöglichen. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der jeweiligen Planansätze des Kreishaushaltes.
Änderungen wurden in der nach § 78 SGB VIII vorgeschriebenen AG Jugendarbeit gemeinsam mit den Trägern der Jugendarbeit in mehreren Sitzungen erörtert und diskutiert. Im Ergebnis dessen wurde an den Jugendhilfeausschuss eine Empfehlung ausgesprochen, dem Richtlinienentwurf der Verwaltung in der Neufassung zuzustimmen.
Die Richtlinie wurde zudem juristisch geprüft und ist mit dem aktuell geltenden Jugendförderplan abgestimmt und konform.
Mit der Neufassung der Richtlinie bekennt sich der Jugendhilfeausschuss zur Stärkung und Weiterentwicklung einer zukunftsorientierten Jugendarbeit im Saale-Orla-Kreis und stellt sicher, dass kommunale Förderinstrumente wirksam, bedarfsgerecht und anpassungsfähig gestaltet werden.

Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes nach §§ 11 – 14 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Saale-Orla-Kreis vom 01.01.2025 in der als Anlage beigefügten Fassung.

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Finanzielle Auswirkungen:
Deckungsvorschläge: | ||
Haushaltsstelle: | Summe: EUR | Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
Bemerkungen:

Personelle Auswirkungen:
keine