Betreff
Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung 2025/26
Vorlage
J/007/2025
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss


Sachverhalt:

 

Der Saale-Orla-Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt für sein Kreisgebiet in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in § 20 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) einen jährlichen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege.

 

Der Bedarfsplan weist für die Gemeinden des Saale-Orla-Kreises die Kindertageseinrichtungen und die Plätze der Kindertagesbetreuung aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs der Kinder mit gewöhnlichen Aufenthalt im Saale-Orla-Kreis auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind. Darüber hinaus sind im Bedarfsplan die Angebote für Kinder mit Behinderungen oder drohender Behinderung auszuweisen. Der Rechtsanspruch der Kinder auf Kindertagesbetreuung besteht vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden (§ 2 ThürKigaG).

 

Die Wohnsitzgemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Die Gemeinden nehmen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wahr. Sie können diese Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft oder mittels Zweckvereinbarung auf eine andere Gemeinde übertragen (§ 3 Abs. 2 ThürKigaG). Im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen entscheiden die Wohnsitzgemeinden in Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechtes über die Schaffung, Aufrechterhaltung, Änderung, Reduzierung der Plätze in ihren Kindertageseinrichtungen.

 

Um ihre Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen zu erfüllen, betreiben die Wohnsitzgemeinden eigene Kindertageseinrichtungen oder übertragen die Betreibung mittels Verträgen auf die in § 6 ThürKigaG genannten Träger (§ 3 Abs. 3 ThürKigaG).

 

Der Bedarfsplan wird auf der Grundlage der Daten erstellt, die zum Stichtag über die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen sowie über die betreuten und geborenen Kinder vorliegen. Stichtag ist der 1. März, der dem Kindergartenjahr des Bedarfsplanes vorangeht (§ 20 ThürKigaG). Der vorliegende Bedarfsplan für das Kindergartenjahr 01. August 2025 bis 31. Juli 2026 basiert auf den Daten des Stichtages 01. März 2025, welche bis zum Ende des I. Quartals 2025 von den Gemeinden, Städten und Kindertageseinrichtungen im Saale-Orla-Kreis auf Abfrage zugearbeitet wurden.

 

Die Kreiselternvertreter wurden zum Bedarfsplan angehört und haben den angebotenen Besprechungstermin am 05.05.2025 wahrgenommen.

 




Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung im Saale-Orla-Kreis für das Kindergartenjahr 2025/26.




 

- 1 -

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ja

nein

Haushaltsjahr:

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:

Summe:

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

 

Bemerkungen:




Personelle Auswirkungen:

keine