Sachverhalt:
Der Landkreis beabsichtigt in der Ortslage Gertewitz, die K 210 zu erneuern.
Nachdem im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI) die Anmeldung des Bauvorhabens für 2023 beim Fördermittelgeber unberücksichtigt blieb, wurde die Anmeldung für 2024 per Schreiben v. 18.08.2023 bestätigt.
Die historisch gewachsene Straße ist u. a. im Bereich der Ortsdurchfahrt Gertewitz für das derzeitige Verkehrsaufkommen nicht ausreichend ausgebaut. Im Bereich der OD ist der Entwässerungskanal marode. Insbesondere sind die Schachtabdeckungen, die zugleich als Straßenablauf dienen, bereits eingebrochen. Aus v. g. Grund erfolgte eine Sicherung mit Baken.
Beim zuständigen Zweckverband Wasser/Abwasser wurde der Erneuerungsbedarf angemeldet. Es ist davon auszugehen, das auch die Wasserversorgung erneuert werden muss.
Die Gemeinde beteiligt sich mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung,
Ein Gehwegneubau wird nicht gewünscht.
Im OD-Bereich der K 210 ist keine Bushaltestelle vorhanden bzw. geplant.
Insgesamt halten wir für die OD eine Fahrbahnbreite von i. M. 4,75m für ausreichend.
Um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB/A vorbereiten zu können, ist es erforderlich, die vorliegenden Bauunterlagen durch den Bau- und Vergabeausschuss genehmigen zulassen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme „Ausbau K 210 Ortsdurchfahrt Gertewitz“ sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GemHV).
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle:
K 210 OD Gertewitz
Tiefbaumaßnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Der Planansatz für die Haushaltsstelle 2.65210.94000
im Haushaltsjahr von 2023 (320.000 €), wurde auf Grund einer aktualisierten
Kostenberechnung per ÜPL um 50.000 € auf 370.000 € erhöht.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurde ein Planansatz von 50.000 € gemacht. Somit stehen vorbehaltlich der Übertragung des Haushaltsrestes und der Beschlussfassung des Haushaltes für 2024 Mittel i. H. von 420.000 € zur Verfügung.
Personelle Auswirkungen:
Keine