Sachverhalt:
Die medizinische Versorgung im
ambulanten Bereich steht vor einem großen Umbruch. Die kassenärztlichen
Vereinigungen müssen ihrem Auftrag zur Sicherung einer gleichmäßigen
medizinischen Versorgung nachkommen. Landkreise können bei der medizinischen
Versorgung nicht Ausfallbürge einer unzureichenden Aufgabenerfüllung durch die
verantwortlichen Institutionen werden. Sie können aber flankierend tätig sein,
bspw. indem sie einen institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit von Ärzten
bieten. Dabei ist nicht relevant, ob diese Ärzte als niedergelassene oder
angestellte Ärzte tätig sind. Oberstes Ziel ist die Sicherung der medizinischen
Versorgung im Landkreis.
Die medizinische Versorgung
befindet sich in einem Wandel. Die Ansprüche junger Ärzte unterscheiden sich
stark von den Ansprüchen bereits niedergelassener Ärzte. Die Fachdiskussion mit
Vertretern der Ärzteschaft und KV zur Einführung eines Medizinstipendiums
zeigte ganz klar, dass ein Stipendium neben rechtlichen Unwägbarkeiten nicht
als geeignet zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung des Landkreises
betrachtet wird. Die Anforderungen von und an Ärzte haben sich in den letzten
Jahren massiv verändert. Im Versorgungsbericht 2022 der KV Thüringen ist ein
starker Anstieg von Ärzten in Anstellung zu verzeichnen. Dort heißt es […]Hinter
einer Anstellung liegen oft verschiedene Entscheidungsgründe: Sie bietet einen
Einstieg ins ärztliche Berufsleben und ebenso den Komfort, sich nicht
zeitgleich mit den nicht-medizinischen Rechten und Pflichten der
Selbstständigkeit auseinanderzusetzen.[…]
Im Rahmen einer älter werdenden Gesellschaft wird der Bedarf an ärztlichen Leistungen sehr wahrscheinlich weiter zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass jeder Arzt so viel als möglich am Patienten arbeitet. Bürokratie und die Organisation einer eigenen Praxis gehen dabei von dem bereits knappen Zeitbudget ab. Die Einführung kreiseigener MVZ´s in Zusammenarbeit mit den Kommunen und der KV bietet dabei ein alternatives Angebot für Ärzte, die gerne in Anstellung arbeiten möchten. Gleichzeitig können sich Ärzte in den Räumlichkeiten der MVZ´s niederlassen. Für die Bürger entstehen moderne Versorgungseinrichtungen. Mit einer ausgezeichneten ÖPNV-Anbindung wird der „Patient zum Arzt“ gebracht und die Ressourcen werden optimaler genutzt. Bei guter kaufmännischer und medizinischer Führung entstehen durch das MVZ dem Landkreis keine Kosten.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei guter kaufmännischer und medizinischer Führung entstehen durch das
MVZ dem Landkreis keine Kosten. Die Kosten für die Erstellung und
Fortschreibung einer geeigneten Werbekampagne sind durch die Kreisentwicklung
zu ermitteln und in der entsprechenden Haushaltsstelle zur veranschlagen.
Die alternativen Kosten zu 4. sind im Rahmen der Konzeptentwicklung des
MediBus zu ermitteln und entsprechend im Haushalt zu veranschlagen.
Demografische Auswirkungen:
Die Verbesserung der medizinischen Versorgung macht den Landkreis
attraktiver und lebenswerter für die Bewohner und für mögliche neue Bürger.
Durch die Einrichtung von MVZ´s entstehen hochwertige Arbeitsplätze im
Landkreis die auch neue Bürger für die Region gewinnen können.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
1.
Der
Landrat wird beauftragt, mit der kassenärztlichen Vereinigung (KV) als Träger
des Versorgungsauftrages im Saale-Orla-Kreis und den interessierten Städten und
Gemeinden eine Vereinbarung zur gemeinsamen Zusammenarbeit zur Sicherstellung der
ambulanten medizinischen Versorgung abzuschließen.
2.
Unter
Koordination von Landkreis und KV sollen hierzu im Landkreis in unterversorgten
Gebieten medizinische Versorgungszentren (MVZ) als Gemeinschaftsprojekte von
Landkreis, KV und den betroffenen Kommunen eingerichtet werden. Der Betrieb der
MVZ´s soll hierbei als Eigenbetrieb des Landkreises organisiert werden. Die
MVZ´s sollen sich in ihrem Betrieb am Prinzip der Poliklinik orientieren.
3.
Der
Landkreis wirkt im Zweckverband ÖPNV auf die Einführung eines Ärztebusses bzw.
einer eng getakteten Anbindung (mindestens zweistündig während der
Öffnungszeiten) der MVZ´s an die jeweils betroffene Region hin. Bereits
vorhandene medizinische Versorgungsangebote im Saale-Orla-Kreis sollen in
gleicher Weise bereits zum Fahrplanwechsel 2024 angebunden werden, um eine
akute Verbesserung zu erreichen. Der Einsatz von Ruftaxis bzw.
On-Demand-Verkehren ist hierbei erstrebenswert.
4.
Der
Landkreis wirkt alternativ oder ergänzend zu 1.,2. und 3. auf die Einführung eines
Medibus in Zusammenarbeit mit der KV und dem kommunalen Verkehrsunternehmen
KOMBus hin. Der Medibus ist ein bereits in Nordhessen praktiziertes Modell der
mobilen ambulanten ärztlichen Versorgung mit Bussen, die zu einer mobilen
Arztpraxis umgebaut werden. Durch Einbindung von Möglichkeiten der Telemedizin
ist auch eine Behandlung mit Unterstützung von Fachärzten möglich.
5.
Der
Landkreis erarbeitet eine Werbekampagne zur Anwerbung von Ärzten und Zahnärzten
für den Saale-Orla-Kreis im Jahr 2024. Die erforderlichen Mittel sind im
Haushalt 2024 einzustellen.
6.
Über
den Fortschritt und aktuellen Stand der Punkte 1,2,3 und 4 wird dem Kreistag
jährlich berichtet.“