Sachverhalt:
Nach � Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) wird der notwendige Bedarf bei einer Unterbringung in
Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von �4 Absatz 1 des Asylgesetzes durch
Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in
Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen
gew�t werden. Gebrauchsg�r des Haushalts k�en leihweise zur Verf�ng
gestellt werden. Der notwendige pers�iche Bedarf soll durch Sachleistungen
gedeckt werden, soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand m�ich ist.
Sind Sachleistungen f�den notwendigen pers�ichen Bedarf nicht mit
vertretbarem Verwaltungsaufwand m�ich, k�en auch Leistungen in Form von
Wertgutscheinen oder von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gew�t werden.
Geldleistungen nach � AsylbLG in Form
von guthabenbasierten Bezahlkarten stellen insoweit eine konsequente Umsetzung
des Wortlautes des Asylbewerberleistungsgesetzes dar und vermeiden entgegen
einem Gutscheinsystem einen administrativen Mehraufwand. Zahlungen sind,
entsprechend einer Prepaid-Karte, auf das aufgeladene Guthaben begrenzt.
Au�dem kann durch Einschr�ungen, nicht dem notwendigen Bedarf dienender
Zahlungsverkehr, wie Gl�sspiel oder Auslandszahlungsverkehr, unterbunden
werden. Entsprechende Umstellungen sind derzeit in den Bundesl�ern Sachsen
und Hamburg im Gespr�. Im benachbarten Landkreis Greiz wird am 1. Dezember
2023 ein entsprechender Pilotversuch gestartet.
Beschlussvorschlag:
�r Landrat wird beauftragt:
1.
zur
Vermeidung von Anreizen irregul�r Migration das Sachleistungsprinzip
umzusetzen und dar�r hinaus eine Bezahlkarte f�Asylbewerber im Jahr 2024 im
Saale-Orla-Kreis einzuf�en, womit Grundleistungen nach � Abs. 2 und 3
AsylbLG f�den pers�ichen Bedarf zur Verf�ng gestellt werden,
2.
hierf�
notwendige kreisrechtliche Vorgaben f�die Umsetzung abzu�ern bzw.
entsprechende �erungen dem Kreistag vorzulegen,
3.
den
Kreisausschuss regelm�g �r den Umsetzungsstand von Ma�hmen nach Beschlusspunkt
1. und 2. zu unterrichten und
4. bei der Aufstellung der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises f�das Haushaltsjahr 2024 die Einf�ung der Bezahlkarte sowie Sachleistungen nach dem AsylbLG zu ber�sichtigen.�:p>
