Betreff
Antrag der AfD-Fraktion bzgl. Sachleistungsprinzip nach Asylbewerberleistungsgesetz umsetzen - Geldersatzleistungen für Asylbewerber in Form von Bezahlkarten einführen
Vorlage
AN/116/2023
Art
Antrag

Sachverhalt:

Nach � Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird der notwendige Bedarf bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von �4 Absatz 1 des Asylgesetzes durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gew�t werden. Gebrauchsg�r des Haushalts k�en leihweise zur Verf�ng gestellt werden. Der notwendige pers�iche Bedarf soll durch Sachleistungen gedeckt werden, soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand m�ich ist. Sind Sachleistungen f�den notwendigen pers�ichen Bedarf nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand m�ich, k�en auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen oder von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gew�t werden.

Geldleistungen nach � AsylbLG in Form von guthabenbasierten Bezahlkarten stellen insoweit eine konsequente Umsetzung des Wortlautes des Asylbewerberleistungsgesetzes dar und vermeiden entgegen einem Gutscheinsystem einen administrativen Mehraufwand. Zahlungen sind, entsprechend einer Prepaid-Karte, auf das aufgeladene Guthaben begrenzt. Au�dem kann durch Einschr�ungen, nicht dem notwendigen Bedarf dienender Zahlungsverkehr, wie Gl�sspiel oder Auslandszahlungsverkehr, unterbunden werden. Entsprechende Umstellungen sind derzeit in den Bundesl�ern Sachsen und Hamburg im Gespr�. Im benachbarten Landkreis Greiz wird am 1. Dezember 2023 ein entsprechender Pilotversuch gestartet.


Beschlussvorschlag:

�r Landrat wird beauftragt:

1.      zur Vermeidung von Anreizen irregul�r Migration das Sachleistungsprinzip umzusetzen und dar�r hinaus eine Bezahlkarte f�Asylbewerber im Jahr 2024 im Saale-Orla-Kreis einzuf�en, womit Grundleistungen nach � Abs. 2 und 3 AsylbLG f�den pers�ichen Bedarf zur Verf�ng gestellt werden,

2.      hierf� notwendige kreisrechtliche Vorgaben f�die Umsetzung abzu�ern bzw. entsprechende �erungen dem Kreistag vorzulegen,

3.      den Kreisausschuss regelm�g �r den Umsetzungsstand von Ma�hmen nach Beschlusspunkt 1. und 2. zu unterrichten und

4.      bei der Aufstellung der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises f�das Haushaltsjahr 2024 die Einf�ung der Bezahlkarte sowie Sachleistungen nach dem AsylbLG zu ber�sichtigen.�:p>