Sachverhalt:
Aufgrund verschiedener gesetzlicher �erungen bedarf es einer Anpassung und �erung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises vom 28.01.2020 in der Fassung der zweiten �erung vom 29. Juni 2022.
1.
Sitzungen in Notlagen �ideokonferenz
�erungen der Th�nger Kommunalordnung, die zuletzt durch Gesetz vom 24. M� 2023 (GVBl. S. 127) erfolgten, erfordern die Aufnahme einer Regelung zur Sitzungen in Notlagen.
Eine solche Regelung findet sich nunmehr im neu geschaffenen �a der Hauptsatzung, der die M�ichkeit von Videokonferenzen oder Umlaufverfahren nach �6a Th�O in Notlagen vorsieht.
Einzelheiten der Handhabung werden in der Gesch�sordnung geregelt. �erungen der Gesch�sordnung erfolgen mit einem separaten Beschluss.
2.
Bekanntmachungen im Internet
Mit der Th�nger Verordnung zur Schaffung der M�ichkeit bestimmter �entlicher Bekanntmachungen im Internet im Bereich des Kommunalrechts und des Kommunalwahlrechts vom 3. August 2023 (GVBl. S. 264) kam es zu �erungen der Th�nger Bekanntmachungsverordnung (Th�ekVO) vom 22.08.1994 (GVBl. S. 1045).
Mit der fortschreitenden Digitalisierung wird nun auch den Landkreisen die M�ichkeit er�net, ihre Satzungen im Internet bekanntzumachen. Im Saale-Orla-Kreis soll von dieser M�ichkeit Gebrauch gemacht und die orts�iche Bekanntmachungsform entsprechend angepasst werden. �erungen zur Bekanntmachung im Internet wurden in �1 der Hauptsatzung (Bekanntmachungen) vorgenommen. F�B�er, die keinen Internetzugang haben, wird auf Bekanntmachungen im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises informatorisch hingewiesen (�1 Abs. 6).
3.
Grundst�sgesch�e
Weiterer Anpassungsbedarf ergab sich aus dem Wegfall der Th�nger Verordnung �r die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgesch�en vom 21.01.1997 (GVBl. S. 83). Auf diese Verordnung wurde bislang in � Abs. 3 f) der Hauptsatzung verwiesen. Der Verweis wurde gestrichen und eine inhaltlich �liche Regelung zu Grundst�sver�erungen aufgenommen. Die Wertgrenze von 50.000,00 �rientiert sich hierbei an den bereits durch die Hauptsatzung, Gesch�sordnung bzw. Vergaberichtlinie festgelegten Wertgrenzen anderer Angelegenheiten.
4.
Jugendparlament
Nach Gr�ung des Jugendparlaments des Saale-Orla-Kreises und der vom Kreistag beschlossenen Satzung (KT/202-17/2022) wird auf dieses Gremium in dem neu geschaffenen � Abs. 5 der Hauptsatzung Bezug genommen.
Der Kreistag betont und st�t hiermit nochmals sein Bekenntnis zur aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Kreisebene bei Vorhaben und Planungen, die deren Interessen und Lebenslagen ber�en.
5.
Sonstige �erungen
Aufgrund Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 2 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Th�ngen war eine Anpassung in �2 der Hauptsatzung vorzunehmen (Gleichstellungsbestimmung).
Beschlussvorschlag:
�
�r Kreistag
des Saale-Orla-Kreises beschlie�die Dritte Satzung zur �erung der
Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage 1 beigef�en Fassung.�>
Finanzielle Auswirkungen:
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�/span>Einnahmen |
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Deckungsvorschl�: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine
