Betreff
Teilfachplan Hilfen zur Erziehung
Vorlage
J/052/2023
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.10.2022 erfolgte die Information zur Fortschreibung des Teilfachplanes Hilfen zur Erziehung (IV/018/2022). 

Der Teilfachplan Hilfen zur Erziehung ist Arbeitsgrundlage für das Jugendamt, die Leistungsanbieter und die politischen Verantwortungsträger. Er enthält Aussagen bezüglich des Bestandes an Einrichtungen und Diensten der Hilfen zur Erziehung und deren Inanspruchnahme. Gesellschaftliche Entwicklungen, Tendenzen bzw. gesetzliche Änderungen fließen ebenso in die Bedarfsanalyse ein, auf deren Grundlage Maßnahmen formuliert und geplant werden.

Der Bereich der Hilfen zur Erziehung ist zentrale Aufgabe der Jugendhilfe und versteht sich als sozialpädagogische Dienstleistung.  Der Leistungsauftrag stützt sich insbesondere auf § 27 SGB VIII, der einen Rechtsanspruch der Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung darstellt. Der Jugendhilfeträger hat diesen Anspruch, soweit er gegeben ist, zu erfüllen.

Der Rechtsanspruch ist gegeben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung geeignet sowie notwendig ist. Im engen Zusammenwirken mit den Betroffenen sowie anderen Fachkräften obliegt dem zuständigen Jugendamt die Beurteilung und Entscheidung, welche Hilfeform im Einzelfall geeignet ist.

Die mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10.06.2021 vollzogene SGB VIII-Reform gibt Anlass zur Überprüfung bestehender Angebotsstrukturen und deren Weiterentwicklung mittels vorliegendem Teilfachplan. Gemäß § 80 SGB VIII sind die vorhandenen Angebote zu ermitteln und der Bedarf der Leistungsberechtigten festzustellen. Notwendige Leistungsangebote sollen abgeleitet bzw. Impulse für Veränderungsprozesse gesetzt werden.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den Teilfachplan Hilfen zur Erziehung in der vorliegenden Fassung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: Deckungskreis 3300

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Im Haushaltsplan des Landkreises berücksichtigt.


Personelle Auswirkungen:

keine