Sachverhalt:
Mit
dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualit�und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung vom 19.Dezember 2018 wurde im Artikel 2 die �erung des �22 und �0 SGB VIII beschlossen. Darin hei�es, dass auf Antrag der
Teilnahmebeitrag f�den Besuch einer Kindertageseinrichtung vom Tr�r der
�entlichen Jugendhilfe �rnommen wird, wenn die Belastung durch
Kostenbeitr� den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten
sind Kostenbeitr� immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, XII,
Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes
Kinderzuschlag gem��a Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz erhalten.
Aufgrund
der steigenden Energiekosten ist mit dem �hngeld-Plus� Gesetz am 01. Januar
2023 die Wohngeldreform in Kraft getreten.
Mit
der �erung des Wohngeldgesetzes erhalten jetzt deutlich mehr Haushalte
Wohngeld, insbesondere auch erwerbst�ge Familien und Alleinerziehende mit niedrigem
Einkommen.
Sind
jetzt also mehr Familien und Alleinerziehende wohngeldberechtigt, werden jetzt
auch mehr Elternbeitr� �rnommen. Bekannt sind die Zahlen f�laufende
F�e, bei denen die Folgewohngeldbescheide noch nicht vorliegen und deshalb
Nachzahlungen teilweise bis zu einem Dreivierteljahr zu erfolgen haben. Wie
viele Neuantr� dieses Jahr noch gestellt werden, ist unklar. Unklar ist auch
die Zahl m�icher weiterer Fl�tlingskinder, welche ebenfalls oben
aufgef�te Leistungen beziehen.
Der zus�liche Mittelbedarf liegt bei ca. 30.000,- �:p>
Ein
weiterer zus�licher Mittelbedarf resultiert aus vielen, zum Teil deutlich
gestiegenen Elternbeitr�n vor allem in Einrichtungen, in die viele Kinder
gehen und deren Beitr� das Jugendamt �rnimmt.
So wurden die Beitr� in allen 8 Einrichtungen der Stadt P�eck um durchschnittlich 30 �ro Kind und Monat erh�, um 30 �n Tanna, in der VG Ranis um 35 �in Neustadt/Orla und Schleiz um 15 �in der VG Oppurg um 20 �und in Hirschberg und der VG Seenplatte um 10 �o:p>
Der zus�liche Mittelbedarf liegt bei ca. 60.000,- �:p>
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises beschlie�im Bereich F�erung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2023 �rplanm�ge Ausgaben in H� von 90.000, 00 �o:p>
Personelle Auswirkungen:
Keine
