Sachverhalt:
Mit
dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung vom 19.Dezember 2018 wurde im Artikel 2 die Änderung des §
22 und § 90 SGB VIII beschlossen. Darin heißt es, dass auf Antrag der
Teilnahmebeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung vom Träger der
öffentlichen Jugendhilfe übernommen wird, wenn die Belastung durch
Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten
sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, XII,
Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes
Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz erhalten.
Aufgrund
der steigenden Energiekosten ist mit dem „Wohngeld-Plus“ – Gesetz am 01. Januar
2023 die Wohngeldreform in Kraft getreten.
Mit
der Änderung des Wohngeldgesetzes erhalten jetzt deutlich mehr Haushalte
Wohngeld, insbesondere auch erwerbstätige Familien und Alleinerziehende mit niedrigem
Einkommen.
Sind
jetzt also mehr Familien und Alleinerziehende wohngeldberechtigt, werden jetzt
auch mehr Elternbeiträge übernommen. Bekannt sind die Zahlen für laufende
Fälle, bei denen die Folgewohngeldbescheide noch nicht vorliegen und deshalb
Nachzahlungen teilweise bis zu einem Dreivierteljahr zu erfolgen haben. Wie
viele Neuanträge dieses Jahr noch gestellt werden, ist unklar. Unklar ist auch
die Zahl möglicher weiterer Flüchtlingskinder, welche ebenfalls oben
aufgeführte Leistungen beziehen.
Der
zusätzliche Mittelbedarf liegt bei ca. 30.000,- €
Ein
weiterer zusätzlicher Mittelbedarf resultiert aus vielen, zum Teil deutlich
gestiegenen Elternbeiträgen vor allem in Einrichtungen, in die viele Kinder
gehen und deren Beiträge das Jugendamt übernimmt.
So
wurden die Beiträge in allen 8 Einrichtungen der Stadt Pößneck um
durchschnittlich 30 € pro Kind und Monat erhöht, um 30 € in Tanna, in der VG
Ranis um 35 €, in Neustadt/Orla und Schleiz um 15 €, in der VG Oppurg um 20 €
und in Hirschberg und der VG Seenplatte um 10 €.
Der
zusätzliche Mittelbedarf liegt bei ca. 60.000,- €
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt im Bereich Förderung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 90.000, 00 €.
Personelle Auswirkungen:
Keine