Betreff
Überplanmäßige Ausgaben im Bereich Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
KA/022/2023
Art
Beschlussvorlage Kreisausschuss

Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualit�und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.Dezember 2018 wurde im Artikel 2 die �erung des �22 und �0 SGB VIII beschlossen. Darin hei�es, dass auf Antrag der Teilnahmebeitrag f�den Besuch einer Kindertageseinrichtung vom Tr�r der �entlichen Jugendhilfe �rnommen wird, wenn die Belastung durch Kostenbeitr� den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeitr� immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, XII, Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gem��a Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Aufgrund der steigenden Energiekosten ist mit dem �hngeld-Plus� Gesetz am 01. Januar 2023 die Wohngeldreform in Kraft getreten.

Mit der �erung des Wohngeldgesetzes erhalten jetzt deutlich mehr Haushalte Wohngeld, insbesondere auch erwerbst�ge Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen.

Sind jetzt also mehr Familien und Alleinerziehende wohngeldberechtigt, werden jetzt auch mehr Elternbeitr� �rnommen. Bekannt sind die Zahlen f�laufende F�e, bei denen die Folgewohngeldbescheide noch nicht vorliegen und deshalb Nachzahlungen teilweise bis zu einem Dreivierteljahr zu erfolgen haben. Wie viele Neuantr� dieses Jahr noch gestellt werden, ist unklar. Unklar ist auch die Zahl m�icher weiterer Fl�tlingskinder, welche ebenfalls oben aufgef�te Leistungen beziehen.

Der zus�liche Mittelbedarf liegt bei ca. 30.000,- �:p>

Ein weiterer zus�licher Mittelbedarf resultiert aus vielen, zum Teil deutlich gestiegenen Elternbeitr�n vor allem in Einrichtungen, in die viele Kinder gehen und deren Beitr� das Jugendamt �rnimmt.

So wurden die Beitr� in allen 8 Einrichtungen der Stadt P�eck um durchschnittlich 30 �ro Kind und Monat erh�, um 30 �n Tanna, in der VG Ranis um 35 �in Neustadt/Orla und Schleiz um 15 �in der VG Oppurg um 20 �und in Hirschberg und der VG Seenplatte um 10 �o:p>

Der zus�liche Mittelbedarf liegt bei ca. 60.000,- �:p>


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises beschlie�im Bereich F�erung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2023 �rplanm�ge Ausgaben in H� von 90.000, 00 �o:p>


Finanzielle Auswirkungen:

�span>ja

�span>nein

Haushaltsjahr: 2023

�span>planm�ge Ausgaben

�span>�rplanm�ge Ausgaben

�span>au�planm�ge Ausgaben

�/span>Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.45430.76290

Summe: 90.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: F�erung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

Deckungsvorschl�:

�span>lfd. HH-Jahr

�span>HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1.48100.78800

90000,00

Leistungen Unterhaltsvorschuss

     

     

     

     

     

     

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

Keine