Sachverhalt
Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur �ztlichen und fach�tlichen Versorgung im Saale-Orla-Kreis�(Drucksache 7/7064) an die Landesregierung wird deutlich, dass aufgrund der Altersstruktur in der �te- und Zahn�teschaft Versorgungsengp�e entstanden sind und in naher Zukunft durch altersbedingte Praxisaufgaben sich weitere L�en in der medizinischen Versorgung ergeben werden. Die Landesregierung attestiert, dass �rzeit noch vorhandene Arzt- oder Zahnarztpraxen in kleinen St�en und D�ern [...] h�stwahrscheinlich der Vergangenheit angeh�n�werden. Es ist davon auszugehen, dass in den n�sten f� Jahren 34,5% der Haus�te, 50% der Kinder�te, 32,7% der Fach�te in den Ruhestand gehen. Bis zum Jahre 2025 rechnet die KZVT mit einem zahn�tlichen Versorgungsgrad von nur noch 84,4% und im Bereich der Kieferorthop�e von unter 50%.
Um der r�l�igen medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung der Bev�erung im l�lichen Saale-Orla-Kreis entgegenzuwirken, sollte der Landkreis, �lich dem seit 2019 erfolgreichen Modell des benachbarten Landkreises Hof und des Landkreises Schmalkalden-Meiningen seit dem Jahr 2022, ein Stipendienprogramm f�Human- und Zahnmedizinstudenten einf�en, um den �tlichen Nachwuchs f�die Region zu sichern. Hierf�sollen ab dem Wintersemester 2023/2024 bis zu vier Medizin- und Zahnmedizinstudenten vom Saale-Orla-Kreis zweckgebunden mit einem Stipendium gef�ert werden. Um eine l�erfristige Niederlassung im Saale-Orla-Kreis zu beg�tigen, sollten sich die Stipendiaten als Voraussetzung f�die Inanspruchnahme des Stipendiums verpflichten, nach Erteilung der Approbation im Saale-Orla-Kreis t�g zu werden, ihre Weiterbildung zum Facharzt im Saale-Orla-Kreis zu absolvieren und, soweit m�ich, alle Praxisphasen ihres Studiums und ihrer Facharztausbildung innerhalb von medizinischen Einrichtungen im Saale-Orla-Kreis zu absolvieren. Sollte ein Stipendiat gegen eine so erfolgte Vereinbarung aufgrund einer noch zu erlassenden Richtlinie versto�, muss ein gew�tes Stipendium an den Saale-Orla-Kreis als Zuwendungsgeber zur�gezahlt werden.
Der Saale-Orla-Kreis ist nach �87 Abs. 2 Satz 2 der Th�nger Kommunalordnung (Th�O) unbeschadet bestehender Verpflichtungen Dritter und nach Ma�be der gesetzlichen Vorschriften insbesondere verpflichtet, die erforderlichen Ma�hmen unter anderem auch auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. Die Vergabe von zweckgebundenen Stipendiaten durch den Saale-Orla-Kreis f�Studenten in der Human- und Zahnmedizin ist durch gesetzliche Vorschriften weder ausgeschlossen noch eingeschr�t.
Beschlussvorschlag:
���/span>Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises
beauftragt die Kreisverwaltung mit der Erstellung einer �chtlinie zur
Gew�ung eines Stipendiums f�Humanmedizin- und Zahnmedizinstudenten�ur
Sicherung der medizinischen und
zahnmedizinischen�/span>Versorgung im
Saale-Orla-Kreis mit Beginn zum Wintersemester 2023/2024.
2.���Ziel ist die Vergabe von j�lich maximal vier Stipendien
f�Studenten der ����/span>Human- und
Zahnmedizin, die sich fr�eitig f�eine k�tige �tliche T�gkeit im
Saale-Orla-Kreis entscheiden und durch eine zeitliche Bindung der Stipendiaten
an den Landkreis bewirkt wird, um die haus, fach- und zahn�tliche Versorgung
der Bev�erung mittelfristig sicherzustellen. Die Unterst�ung soll in Form
eines nicht zur�zahlbaren Zuschusses in H� von 500 Euro monatlich f�
maximal 5 Jahre (10 Semester) gew�t werden.
3.���Die entsprechenden Mehrausgaben von 24.000,00 Euro j�lich sollen �r die ��/span>R�lage f�die medizinische Infrastruktur aus dem Jahr 2020 in H� von 1,5 �� Millionen Euro (Haushaltsstelle 2 51000 98700) finanziert ���/span>werden.�:p>
