„Der Bau-und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und im Ausschuss vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme - Staatliche Gemeinschaftsschule Triptis-Primarstufe / Brandschutztechnische und Energetische Sanierung – sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§ 10 Abs.4 Satz 3 GemHV).“