Betreff
Änderung der Satzung des Jugendamtes zur Aufnahme eines Vertreters der Eltern als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
AN/063/2019
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Betroffenen, also die Schüler vertreten durch ihre Eltern, sollen im Gremium, das Maßnahmen für sie berät und beschließt, auch die Möglichkeit haben, ihre Interessen zu vertreten und somit zur Meinungsfindung beitragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen Beschluss zur Änderung der Satzung des Jugendamtes vorzulegen. Die Änderung soll eine Ergänzung zum § 3 Absatz (8) in der Weise sein, dass es ermöglicht wird, einen Vertreter der Eltern von Kindern in staatlichen Schulen als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu berufen.“