Betreff
Antrag zum Jugendförderplan - SPD-Fraktion
Vorlage
AN/055/2018
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Im Saale-Orla-Kreis wurde seit fast 20 Jahren schulbezogene Jugendsozialarbeit angeboten und immer weiter ausgebaut. Es ist gelungen, an allen Schulen des Landkreises diese besondere Unterstützung für Kinder und Jugendliche und ihre Eltern zu etablieren.

Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 16.06.2016 wurde dem Anliegen des Thüringer Rechnungshofes, keine (wie im Saale-Orla-Kreis erfolgte) Doppelfinanzierung aus der Richtlinie und Mitteln der örtlichen Jugendarbeit zu verwenden, entsprochen. Die zuerkannte Übergangsfrist läuft zum Jahresende 2018 aus.

Trotz intensiver Bemühungen auch in einem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses kann nur noch an acht Schulen unseres Landkreises diese Art der Unterstützung angeboten werden, da das Landesprogramm nur eine begrenzte Anzahl der Stellen nach einem festen Berechnungsschlüssel zur Verfügung stellt.

Trotz anderen Formen, der unterstützenden Arbeit durch die regionalisierte Jugendarbeit und die Sportjugend des Saal-Orla-Kreises, kommt es zu großen Einschränkungen der gewohnten Arbeit und Protesten der Eltern, Kinder und Lehrer.

Es sollte durch das Land sichergestellt werden, dass an allen Schulen des Landkreises ein Angebot für schulbezogene Jugendsozialarbeit als besondere Form der Jugendsozialarbeit ermöglicht wird.

 


Beschlussvorschlag:

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises fordert eine flächendeckende Ausweitung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit auf alle staatlichen Schulen.

 

Um dies zu erreichen, wird der Landrat des Saale-Orla-Kreises aufgefordert, sich für dieses Vorhaben im Landkreistag einzusetzen.

 

Außerdem wird der Landrat aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, zwischenzeitlich die bestehenden Angebote der örtlichen Jugendarbeit (regionalisierte Jugendarbeit und Sportjugend) finanziell durch die Anerkennung der benötigten Personalstellen abzusichern.

 

Dadurch soll es wieder gelingen, an Schulen und in Regionen ohne schulbezogene Jugendsozialarbeit eine Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, in denen diese ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können. Insbesondere Angebote zur Stärkung von Familien sollen unterstützt werden, um Kinder und Jugendliche zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen befähigen zu können.“