Sachverhalt:
Gemäß der im § 4 der Satzung des Jugendamtes des Saale-Orla-Kreises festgelegten Zuständigkeit nach § 71 Abs. 2 SGB VIII hat sich der Jugendhilfeausschuss mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe zu befassen. Das heißt, dass er über die Festlegung von Schwerpunkten der Haushaltsgestaltung im Rahmen der vorgegebenen Mittel generelle, konzeptionelle und rechtungsweisende Entscheidungen und Empfehlungen für die örtliche Jugendhilfe formulieren soll.
Die beiden Fachdienste des Jugendamtes haben die Veranschlagung für 2010 bereits im Wissen um die zu erwartende Haushaltssituation 2010 und Folgejahre vorgenommen und nach Möglichkeiten von Einsparungen der Kostenentwicklungen gesucht.
Die beigefügten Anlagen beinhalten die Haushaltsansätze der die Fachdienste 42 und 44 des Jugendamtes betreffenden Teile des Haushalts 2010.
Weiterem Informations- bzw. Klärungsbedarf kann durch mündliche Ergänzungen nachgekommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag, dem Haushalt der Fachdienste Wirtschaftliche Jugendhilfen/ Jugendamt sowie Jugend, Soziales und Familie/Jugendamt für das Haushaltjahr 2010 seine Zustimmung zu erteilen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine