Sachverhalt:
Mit Inkraftreten des
neuen ThürKitaG ab 1.1.2018 tritt das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz
vom 16.12.2005 als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch außer
Kraft.
Regelungen und
öffentlich-rechtliche Verträge zwischen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe zur Umsetzung der Fachberatung im SOK sind ebenfalls zum 31.12.2017
ausgelaufen.
Im neuen § 11
ThürKitaG „Fachberatung“ betont der Gesetzgeber die Gesamt- und Letztverantwortung
des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Gewährleistung des
Angebotes und die Feststellung des Bedarfs für Fachberatung gemäß § 71 Abs. 2
SGB VIII sowie §§ 78,79, bis 80 SGB VIII. Hervorzuheben ist dabei die
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger, Gemeinden und
freien Trägern der Jugendhilfe. Hinsichtlich der Fachberatung soll von eigenen
Angeboten dann abgesehen werden, wenn von anerkannten freien Träger der freien
Jugendhilfe die Fachberatung in geeigneter Weise betrieben, angeboten oder
rechtzeitig geschaffen werden können. Alle 8 anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe, die Kindertageseinrichtungen im SOK betreiben, haben Anträge zur
Prüfung der Geeignetheit eigener Fachberatungen nach § 11 für ihre
Einrichtungen gestellt.
Die Finanzierung
ergibt sich aus den Regelungen § 26 Abs. 2, wobei auf die einschlägigen
Aufgaben und organisationsbezogenen Regelungen der Jugendhilfeplanung nach SGB
VIII verwiesen wird. Damit ist in einem geordneten Verfahren nach den Vorgaben
der Jugendhilfeplanung zu klären, wie die Feststellung des Bedarfs erfolgt und
die Fragen wie und durch wen dieser durch Fachberatungskonzepte zu erfüllen
ist.
In Abstimmung mit
dem JHA in seiner Sitzung am 21.6.2018 sowie der LIGA-Sitzung am 25.5.2018
wurde die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes
für die Fachberatung für die Kindertagesbetreuung im SOK nach § 11 ThürKitaG
durch die Bildung einer AG nach § 78 SGB VIII empfohlen. In drei Sitzungen der „AG
§ 78 Kindertagesstättenfachberatung“ (15.8.2018, 13.09.2018 und 23.10.2018)
wurden neben den Abklärungen für Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
auch die Mindest- und Qualitätsstandards für Fachberatung abgestimmt.
Die Bestimmungen im
§ 11 regeln den grundsätzlichen Auftrag an den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass die
Fachberatung für alle Angebote der Kindertagesbetreuung in bedarfsgerechtem
Umfang bereit steht.
Die nach § 34
ThürKitaG angekündigte Rechtsverordnung für die Qualität der Fachberatung nach
§ 11 Abs. 1 bis 3 wurde nicht zeitnah erlassen und konnte daher nicht für das
gegenwärtige Arbeitsverfahren zugrunde gelegt werden.
In der vorgelegten
Konzeption wird die im SOK umzusetzende
Fachberatung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe für alle
kommunalen Einrichtungen nach § 11 dargestellt. Ebenfalls wird die seit 2005
praktizierte Form der Fachberatung und der Einleitung von geeigneten
Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach § 8 ThürKitaG
konzeptionell umschrieben. Seit 2014 wird im SOK in einem Modellprojekt
ebenfalls im Team Frühpädagogik auch die Frühförderung für behinderte oder von
Behinderung bedrohte Kinder bis zum Schuleintritt als Teilhabeleistung der
Sozialhilfe umgesetzt. Dabei werden durch die Mitarbeiter sowohl die fachlich-sozialpädagogischen
Leistungen durch Bedarfsfeststellung, Beratung der Eltern und Erzieher erbracht
und auch die verwaltungsrechtlichen Anforderungen für die ambulant/mobile und
sinnesspezifische Frühförderung, die Komplexleistung, die teilstationäre
Frühförderung in integrativen Einrichtungen sowie die Einzelintegration in
Regelkindereinrichtungen gemäß §§ 53,54 SGB XII umgesetzt.
Aufgrund der noch
nicht zu berücksichtigenden Rechtsverordnung und der Evaluation der
verschiedenen Fachberatungsangebote über die zukünftige Netzwerkarbeit für die
Kindertageseinrichtungen ist die Gesamtkonzeption Fachberatung im
Saale-Orla-Kreis zu überprüfen und fortzuschreiben.
Diese Novellierung
wird im Rahmen der AG nach §78 SGB VIII voraussichtlich im Jahr 2019 erbracht
und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übertragung der
Fachberatung und deren Förderung gemäß Gesamtkonzeption zur Fachberatung in
Kindertageseinrichtungen des Saale-Orla-Kreises nach §§ 11 Abs. 4 und 26 Abs. 2
Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) vom 18.12.2017 gemäß in der als Anlage 1 der Beschlussvorlage
beigefügten Fassung.“
Personelle Auswirkungen:
keine