Betreff
Struktur und Organisation der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen im Saale-Orla-Kreis ab 2018
Vorlage
J/039/2018
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Mit Inkraftreten des neuen ThürKitaG ab 1.1.2018 tritt das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vom 16.12.2005 als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch außer Kraft.

 

Regelungen und öffentlich-rechtliche Verträge zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung der Fachberatung im SOK sind ebenfalls zum 31.12.2017 ausgelaufen.

 

Im neuen § 11 ThürKitaG „Fachberatung“ betont der Gesetzgeber die Gesamt- und Letztverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Gewährleistung des Angebotes und die Feststellung des Bedarfs für Fachberatung gemäß § 71 Abs. 2 SGB VIII sowie §§ 78,79, bis 80 SGB VIII. Hervorzuheben ist dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger, Gemeinden und freien Trägern der Jugendhilfe. Hinsichtlich der Fachberatung soll von eigenen Angeboten dann abgesehen werden, wenn von anerkannten freien Träger der freien Jugendhilfe die Fachberatung in geeigneter Weise betrieben, angeboten oder rechtzeitig geschaffen werden können. Alle 8 anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, die Kindertageseinrichtungen im SOK betreiben, haben Anträge zur Prüfung der Geeignetheit eigener Fachberatungen nach § 11 für ihre Einrichtungen gestellt.

 

Die Finanzierung ergibt sich aus den Regelungen § 26 Abs. 2, wobei auf die einschlägigen Aufgaben und organisationsbezogenen Regelungen der Jugendhilfeplanung nach SGB VIII verwiesen wird. Damit ist in einem geordneten Verfahren nach den Vorgaben der Jugendhilfeplanung zu klären, wie die Feststellung des Bedarfs erfolgt und die Fragen wie und durch wen dieser durch Fachberatungskonzepte zu erfüllen ist.

 

In Abstimmung mit dem JHA in seiner Sitzung am 21.6.2018 sowie der LIGA-Sitzung am 25.5.2018 wurde die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Fachberatung für die Kindertagesbetreuung im SOK nach § 11 ThürKitaG durch die Bildung einer AG nach § 78 SGB VIII empfohlen. In drei Sitzungen der „AG § 78 Kindertagesstättenfachberatung“ (15.8.2018, 13.09.2018 und 23.10.2018) wurden neben den Abklärungen für Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit auch die Mindest- und Qualitätsstandards für Fachberatung abgestimmt.

 

Die Bestimmungen im § 11 regeln den grundsätzlichen Auftrag an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass die Fachberatung für alle Angebote der Kindertagesbetreuung in bedarfsgerechtem Umfang bereit steht.

Die nach § 34 ThürKitaG angekündigte Rechtsverordnung für die Qualität der Fachberatung nach § 11 Abs. 1 bis 3 wurde nicht zeitnah erlassen und konnte daher nicht für das gegenwärtige Arbeitsverfahren zugrunde gelegt werden.

 

In der vorgelegten Konzeption wird die im SOK umzusetzende  Fachberatung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe für alle kommunalen Einrichtungen nach § 11 dargestellt. Ebenfalls wird die seit 2005 praktizierte Form der Fachberatung und der Einleitung von geeigneten Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf nach § 8 ThürKitaG konzeptionell umschrieben. Seit 2014 wird im SOK in einem Modellprojekt ebenfalls im Team Frühpädagogik auch die Frühförderung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder bis zum Schuleintritt als Teilhabeleistung der Sozialhilfe umgesetzt. Dabei werden durch die Mitarbeiter sowohl die fachlich-sozialpädagogischen Leistungen durch Bedarfsfeststellung, Beratung der Eltern und Erzieher erbracht und auch die verwaltungsrechtlichen Anforderungen für die ambulant/mobile und sinnesspezifische Frühförderung, die Komplexleistung, die teilstationäre Frühförderung in integrativen Einrichtungen sowie die Einzelintegration in Regelkindereinrichtungen gemäß §§ 53,54 SGB XII umgesetzt.

 

Aufgrund der noch nicht zu berücksichtigenden Rechtsverordnung und der Evaluation der verschiedenen Fachberatungsangebote über die zukünftige Netzwerkarbeit für die Kindertageseinrichtungen ist die Gesamtkonzeption Fachberatung im Saale-Orla-Kreis zu überprüfen und fortzuschreiben.

Diese Novellierung wird im Rahmen der AG nach §78 SGB VIII voraussichtlich im Jahr 2019 erbracht und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übertragung der Fachberatung und deren Förderung gemäß Gesamtkonzeption zur Fachberatung in Kindertageseinrichtungen des Saale-Orla-Kreises nach §§ 11 Abs. 4 und 26 Abs. 2 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) vom 18.12.2017 gemäß in der als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügten Fassung.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2018

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:   1.45432.17100

Summe: 111870,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Thür.Kiga Gesetz §11 Fachberatung

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1.45432.71800

50000,00

Thür. Kiga

 

     

Gesetz 11

     

     

Fachberatung

 

Bemerkungen:

 Der Ausgleich wird über den Deckungskreis 4910 vorgenommen


Personelle Auswirkungen:

 

keine