Betreff
Deponie "Wiewärthe" in Pößneck
Vorlage
AN/043/2017
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Heutzutage ist es in der gesamten Bundesrepublik unzulässig Abfallbehandlungs-/besei- tigungsanlagen in unmittelbarere Nähe zur Wohnbebauung zu errichten bzw. zu unterhalten.  Bezogen auf die Problematik zur Deponie Wiewärthe in Pößneck, haben wir die Pflicht, dass seit Jahren fokussierte Laufzeitende der Deponie, in weniger als 300 m zur Wohnbebauung, zu konkretisieren und mögliche Gefahren für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger abzuwenden.

Durch die Deponierung von Reststoffen aus der TVS Schwarza (Schlacken und Aschen) besteht das Risiko der gesundheitlichen Beeinträchtigung von Menschen in unmittelbarer und mittelbarer Wohnnähe der Deponie. Der Stadtrat und der Bürgermeister der Stadt Pößneck lehnen einheitlich eine weitere Deponierung mit Kesselstäuben nach 2020 in Pößneck ab.  Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 500 m wird von der Fachwelt als zu gering eingestuft. Dieser wird derzeitig und zukünftig nicht eingehalten, zumal bei Wind ein weit größerer Bereich durch mögliche Feinstaubbelastungen betroffen ist. Aus den bis dato vorliegenden Unterlagen gehen die Bedenken der Nichteinhaltung des Mindestabstandes bereits hervor.

Die seit Jahren benannten Termine zum Laufzeitende konnten bisher nicht eingehalten werden, da die betriebswirtschaftliche Weitsicht innerhalb der ZASO-Geschäftsführung in der Vergangenheit leider nicht vollzogen und die Problematik nicht erkannt wurde. Unter Hinzunahme dieser Gesichtspunkte ist es zum heutigen Zeitpunkt nur dann möglich, die Deponie zum Jahr 2024 zu schließen, sofern erhebliche Kosten auf die beiden Landkreise SOK und SLF/RU umgelegt und die dafür anfallenden Mehrkosten konkretisiert würden. Die vorliegenden Schätzwerte der Mehrkosten die innerhalb der vorliegenden PWC-Studie ausgewiesen werden, basieren bisher lediglich auf nicht nachvollziehbaren Schätzwerten. Anhand einer zuverlässigen Variantenuntersuchung umliegender Deponierungsmöglichkeiten ist es möglich diese zu konkretisieren und zuverlässig abzuschätzen.

Der vorliegende Antrag basiert auf dem noch aktuellen Beschluss des Kreistages  des Saale-Orla-Kreises 302-24/2013 vom 26.09.2013. Mehrfach haben sich politische Vertreter des Landkreises und Verbandsräte des ZASO in der Vergangenheit für eine Beendigung der Deponierung mit Kesselstaub ausgesprochen. Jedoch wurden bisher keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Willensbekundungen beschlossen und umgesetzt. Die Bevölkerung der Stadt Pößneck und der umliegenden Gemeinden erwartet nach so vielen Jahren endlich eine Entscheidung zum Schutz ihrer Gesundheit.

Die Problematik muss im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger endlich intensiv und zukunftsorientiert angearbeitet werden, sodass die in der Vergangenheit begangenen betriebswirtschaftlichen Fehlereinschätzungen zukünftig verhindert werden können. Dieser Beschluss beinhaltet weder die Schließung des Abfallbeseitigungszentrums noch der mechanisch biologischen Restabfallaufbereitungsanlage. Außerdem sind  Grünschnitt-, Wertstoff- oder Sperrmüllannahme davon nicht betroffen.

 

 

 

Stefan Gruhner                                                                       Enrico Kleebusch

CDU                                                                                       SPD

 

 

 

                       

Dr. Dieter Rebelein                                                                 Volker Ortwig

Die Linke                                                                                FDP

 

 

 

Constanze Truschzinski

Kreistagsmitglied (SIP)

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises fordert das planmäßige Laufzeitende der Deponie Wiewärthe, die die sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung in Pößneck befindet, zum Jahr 2024 mit Nachdruck.

Sollte dies, hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte nicht darstellbar sein, erklärt sich der Saale-Orla-Kreis mit folgender Kompromisslösung einverstanden: Eine moderate Laufzeitverlängerung der Deponie über das Jahr 2024, ist bis zur Verfüllung des Deponiekörpers (770Tm³) ohne Optimierung der Kubatur möglich, sofern mit Trennung der Kesselstäube in der TVS Schwarza begonnen und die Deponierung der Kesselstäube aus der TVS Schwarza in der Stadt Pößneck beendet wird. Dies geschieht sobald alle notwendigen Maßnahmen für eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung des ZASO zur Kesselstaubtrennung in der TVS Schwarza vorbereitet sind. Dies ist bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2018 anzuarbeiten. Dafür eventuell notwendige Beschlüsse werden bis spätestens 30.06.2018 gefasst.

 

Dazu möge der Kreistag beschließen:

 

1.    Der Landrat wird aufgefordert als Vertreter des Verbandsmitgliedes Saale-Orla-Kreis im Abfallzweckverband Saale-Orla (ZASO) zur nächsten Sitzung folgende Anträge zu stellen:

 

a)      Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Maßnahmen für eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung des ZASO zur Trennung des Kesselstaubes in der TVS Schwarza vorzubereiten. Die entsprechenden Beschlüsse sind noch 2017 zu fassen.

 

b)      Der Beschluss des ZASO zur Durchführung der Planung, des Genehmigungs-verfahrens und des Weiterbetriebes des 1. und 2. Dichtungsabschnittes der Deponie Wiewärthe bis zur Restverfüllung mit einer optimierten Deponiekultur ist ohne die Deponierung von Kesselstäuben auf der Deponie Wiewärthe anzupassen bzw. zu ändern.

 

c)      Der Zweckverbandsvorsitzende wird beauftragt, einen Antrag im Restabfall-zweckverband Ostthüringen (ZRO) zur Sicherstellung der Restabfallbehandlung der Kesselstäube der TVS Schwarza des ZASO, mit Inbetriebnahme der Kessel-staubtrennung zu stellen. Das Ergebnis ist der Verbandsversammlung zeitnah vorzustellen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt die damit verbundenen Mehrkosten die im Falle der Kesselstaubtrennung für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt entstehen werden, anhand einer Variantenuntersuchung umlie-gender Deponierungsmöglichkeiten zu konkretisieren und zuverlässig abzuschätzen.

 

3.    Der Kreistag gibt die Empfehlung, dass die Verbandsräte des Abfallzweckverbandes Saale-Orla (ZASO), in der Verbandsversammlung des ZASO den Beschlüssen zur Trennung der Kesselstäube und zur Beendigung einer Deponierung dieser, auf der Wiewärthe Pößneck, nach der Trennung in der TVS Schwarza, zuzustimmen.

 

4.    Der Landrat wird aufgefordert als Vertreter des Verbandsmitgliedes Saale-Orla-Kreis im Abfallzweckverband Saale-Orla (ZASO) mit dem Vorsitzenden des ZASO und dem Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unverzüglich Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel der Realisierung dieser Beschlussfassung.