Sachverhalt:
Heutzutage ist es in
der gesamten Bundesrepublik unzulässig Abfallbehandlungs-/besei- tigungsanlagen
in unmittelbarere Nähe zur Wohnbebauung zu errichten bzw. zu unterhalten. Bezogen auf die Problematik zur Deponie
Wiewärthe in Pößneck, haben wir die Pflicht, dass seit Jahren fokussierte
Laufzeitende der Deponie, in weniger als 300 m zur Wohnbebauung, zu
konkretisieren und mögliche Gefahren für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger
abzuwenden.
Durch die Deponierung von Reststoffen aus der TVS Schwarza (Schlacken
und Aschen) besteht das Risiko der gesundheitlichen Beeinträchtigung von
Menschen in unmittelbarer und mittelbarer Wohnnähe der Deponie. Der Stadtrat
und der Bürgermeister der Stadt Pößneck lehnen einheitlich eine weitere
Deponierung mit Kesselstäuben nach 2020 in Pößneck ab. Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von
500 m wird von der Fachwelt als zu gering eingestuft. Dieser wird derzeitig und
zukünftig nicht eingehalten, zumal bei Wind ein weit größerer Bereich durch
mögliche Feinstaubbelastungen betroffen ist. Aus den bis dato vorliegenden
Unterlagen gehen die Bedenken der Nichteinhaltung des Mindestabstandes bereits
hervor.
Die seit Jahren
benannten Termine zum Laufzeitende konnten bisher nicht eingehalten werden, da
die betriebswirtschaftliche Weitsicht innerhalb der ZASO-Geschäftsführung in
der Vergangenheit leider nicht vollzogen und die Problematik nicht erkannt
wurde. Unter Hinzunahme dieser Gesichtspunkte ist es zum heutigen Zeitpunkt nur
dann möglich, die Deponie zum Jahr 2024 zu schließen, sofern erhebliche Kosten
auf die beiden Landkreise SOK und SLF/RU umgelegt und die dafür anfallenden
Mehrkosten konkretisiert würden. Die vorliegenden Schätzwerte der Mehrkosten
die innerhalb der vorliegenden PWC-Studie ausgewiesen werden, basieren bisher
lediglich auf nicht nachvollziehbaren Schätzwerten. Anhand einer zuverlässigen
Variantenuntersuchung umliegender Deponierungsmöglichkeiten ist es möglich
diese zu konkretisieren und zuverlässig abzuschätzen.
Der vorliegende Antrag basiert auf dem noch aktuellen Beschluss des
Kreistages des Saale-Orla-Kreises
302-24/2013 vom 26.09.2013. Mehrfach haben sich politische Vertreter des
Landkreises und Verbandsräte des ZASO in der Vergangenheit für eine Beendigung
der Deponierung mit Kesselstaub ausgesprochen. Jedoch wurden bisher keine
konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Willensbekundungen beschlossen und
umgesetzt. Die Bevölkerung der Stadt Pößneck und der umliegenden Gemeinden
erwartet nach so vielen Jahren endlich eine Entscheidung zum Schutz ihrer Gesundheit.
Die Problematik muss
im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger endlich intensiv und zukunftsorientiert
angearbeitet werden, sodass die in der Vergangenheit begangenen
betriebswirtschaftlichen Fehlereinschätzungen zukünftig verhindert werden
können. Dieser Beschluss beinhaltet weder die Schließung des
Abfallbeseitigungszentrums noch der mechanisch biologischen
Restabfallaufbereitungsanlage. Außerdem sind
Grünschnitt-, Wertstoff- oder Sperrmüllannahme davon nicht betroffen.
Stefan Gruhner Enrico
Kleebusch
CDU SPD
Dr.
Dieter Rebelein Volker
Ortwig
Die Linke FDP
Constanze Truschzinski
Kreistagsmitglied
(SIP)
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises fordert das planmäßige
Laufzeitende der Deponie Wiewärthe, die die sich in unmittelbarer Nähe zur
Wohnbebauung in Pößneck befindet, zum Jahr 2024 mit Nachdruck.
Sollte dies, hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte nicht
darstellbar sein, erklärt sich der Saale-Orla-Kreis mit folgender
Kompromisslösung einverstanden: Eine moderate Laufzeitverlängerung der Deponie
über das Jahr 2024, ist bis zur Verfüllung des Deponiekörpers (770Tm³) ohne
Optimierung der Kubatur möglich, sofern mit
Trennung der Kesselstäube in der TVS Schwarza begonnen und die Deponierung
der Kesselstäube aus der TVS Schwarza in der Stadt Pößneck beendet wird. Dies geschieht sobald alle notwendigen
Maßnahmen für eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung des ZASO zur
Kesselstaubtrennung in der TVS Schwarza vorbereitet sind. Dies ist bis
spätestens zum Ende des 1. Quartals 2018 anzuarbeiten. Dafür eventuell
notwendige Beschlüsse werden bis spätestens 30.06.2018 gefasst.
Dazu möge der Kreistag beschließen:
1.
Der Landrat wird aufgefordert als Vertreter des Verbandsmitgliedes
Saale-Orla-Kreis im Abfallzweckverband Saale-Orla (ZASO) zur nächsten Sitzung
folgende Anträge zu stellen:
a)
Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Maßnahmen für eine
Beschlussfassung der Verbandsversammlung des ZASO zur Trennung des
Kesselstaubes in der TVS Schwarza vorzubereiten. Die entsprechenden Beschlüsse
sind noch 2017 zu fassen.
b)
Der Beschluss des ZASO zur Durchführung der Planung, des
Genehmigungs-verfahrens und des Weiterbetriebes des 1. und 2.
Dichtungsabschnittes der Deponie Wiewärthe bis zur Restverfüllung mit einer
optimierten Deponiekultur ist ohne die Deponierung von Kesselstäuben auf der
Deponie Wiewärthe anzupassen bzw. zu ändern.
c) Der Zweckverbandsvorsitzende wird beauftragt,
einen Antrag im Restabfall-zweckverband Ostthüringen (ZRO) zur Sicherstellung
der Restabfallbehandlung der Kesselstäube der TVS Schwarza des ZASO, mit
Inbetriebnahme der Kessel-staubtrennung zu stellen. Das Ergebnis ist der
Verbandsversammlung zeitnah vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die damit
verbundenen Mehrkosten die im Falle der Kesselstaubtrennung für die Bürgerinnen
und Bürger der Landkreise Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt entstehen werden,
anhand einer Variantenuntersuchung umlie-gender Deponierungsmöglichkeiten zu
konkretisieren und zuverlässig abzuschätzen.
3. Der Kreistag gibt die Empfehlung, dass die
Verbandsräte des Abfallzweckverbandes Saale-Orla (ZASO), in der
Verbandsversammlung des ZASO den Beschlüssen zur Trennung der Kesselstäube und
zur Beendigung einer Deponierung dieser, auf der Wiewärthe Pößneck, nach der
Trennung in der TVS Schwarza, zuzustimmen.
4. Der Landrat wird aufgefordert als Vertreter des
Verbandsmitgliedes Saale-Orla-Kreis im Abfallzweckverband Saale-Orla (ZASO) mit
dem Vorsitzenden des ZASO und dem Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
unverzüglich Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel der Realisierung dieser
Beschlussfassung.