Sachverhalt:
Durch die Deponierung von Reststoffen aus der TVS
Schwarza (Schlacken und Aschen) besteht ein hohes Risiko der gesundheitlichen
Beeinträchtigung von Menschen in unmittelbarer und mittelbarer Wohnnähe der
Deponie. Der Stadtrat und der Bürgermeister der Stadt Pößneck lehnen mit großer
Mehrheit eine weitere Deponierung mit Kesselstäuben nach 2020 in Pößneck ab,
weil u.a. das Wohl der Allgemeinheit gefährdet ist. Der gesetzlich
vorgeschriebene Abstand von 500 m wird derzeit und zukünftig nicht eingehalten.
Darüber hinaus, wird ein Abstand von 500 m bei Feinstaubbelastungen mit
giftigen Inhaltsstoffen (wie hier der Fall) von der Fachwelt als zu gering
eingestuft, da bei Wind ein weit größerer Bereich betroffen ist. Aus den
vorliegenden Unterlagen gehen die Bedenken der Nichteinhaltung des
Mindestabstandes bereits hervor.
Laut § 3 Abs. 1 der Verbandssatzung des ZRO verfolgt
er als zuständige Körperschaft gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen – KrW-/AbfG – in Vollzug des § 2 Abs. 1 Thüringer
Abfallwirtschaftsgesetz – ThürAbfG – und den zugehörigen Verordnungen sowie
nach Maßgabe dieser Satzung das Ziel, die Restabfallbehandlung für das
Verbandsgebiet sicherzustellen. Laut § 1 der Abfallentsorgungssatzung des ZRO
umfasst die Sicherstellung der Behandlung der Restabfälle dabei die Übernahme
des Restabfalls zur Behandlung von den Verbandsmitgliedern und den
Direktanlieferern, dessen Transport zu den Behandlungsanlagen, die Behandlung
sowie die Entsorgung der Reststoffe, die bei der Behandlung anfallen.
Der vorliegende Änderungsantrag basiert auf dem noch
aktuellen Beschluss des Kreistages des
Saale-Orla-Kreises 302-24/2013 vom 26.09.2013. Mehrfach haben sich politische
Vertreter des Landkreises und Verbandsräte des ZASO in der Vergangenheit für
eine Beendigung der Deponierung mit Kesselstaub ausgesprochen. Jedoch wurden
bisher keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Willensbekundungen
beschlossen und umgesetzt. Die Bevölkerung der Stadt Pößneck und der
umliegenden Gemeinden erwartet nach so vielen Jahren nun endlich eine
Entscheidung zum Schutz ihrer Gesundheit.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Landrat wird beauftragt als Vertreter des
Verbandsmitgliedes Saale-Orla-Kreis im Abfallzweckverband Saale-Orla (ZASO) zur
nächsten Sitzung folgende Anträge zu stellen:
a) Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen
Maßnahmen für eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung des ZASO zur
Trennung des Kesselstaubes in
der TVS Schwarza vorzubereiten. Die entsprechenden Beschlüsse sind noch 2017 zu fassen.
b) Der Beschluss des ZASO zur Durchführung der
Planung, des Genehmigungsverfahrens und des Weiterbetriebes des 1. und 2.
Dichtungsabschnittes der Deponie Wiewärthe bis zur Restverfüllung mit einer optimierten Deponiekultur ist ohne die
Deponierung von Kesselstäuben auf der Deponie
Wiewärthe anzupassen bzw. zu ändern.
c) Der Zweckverbandsvorsitzende wird beauftragt, einen
Antrag im Restabfallzweckverband Ostthüringen (ZRO) zur Sicherstellung der
Restabfallbehandlung der Kesselstäube der TVS Schwarza des ZASO mit
Inbetriebnahme der Kesselstaubtrennung zu stellen.
Das Ergebnis ist der Verbandsversammlung
zeitnah vorzustellen.
2. Der Kreistag weist die Verbandsräte des
Abfallzweckverbandes Saale-Orla (ZASO) an, in der Verbandsversammlung des ZASO
den Beschlüssen zu 1. zuzustimmen.
3. Der Landrat wird beauftragt als Vertreter des
Verbandsmitgliedes Saale-Orla-Kreis im Abfallzweckverband Saale-Orla (ZASO) mit
dem Vorsitzenden des ZASO und dem Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
unverzüglich Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel der Realisierung dieser
Beschlussfassung.