Betreff
Antrag Deponie "Wiewärthe" in Pößneck
Vorlage
AN/040/2017
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Durch die Deponierung von Reststoffen aus der TVS Schwarza (Schlacken und Aschen) besteht ein hohes Risiko der gesundheitlichen Beeinträchtigung von Menschen in unmittelbarer und mittelbarer Wohnnähe der Deponie. Der Stadtrat und der Bürgermeister der Stadt Pößneck lehnen mit großer Mehrheit eine weitere Deponierung mit Kesselstäuben nach 2020 in Pößneck ab, weil u.a. das Wohl der Allgemeinheit gefährdet ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 500 m wird derzeit und zukünftig nicht eingehalten. Darüber hinaus, wird ein Abstand von 500 m bei Feinstaubbelastungen mit giftigen Inhaltsstoffen (wie hier der Fall) von der Fachwelt als zu gering eingestuft, da bei Wind ein weit größerer Bereich betroffen ist. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen die Bedenken der Nichteinhaltung des Mindestabstandes bereits hervor.

Laut § 3 Abs. 1 der Verbandssatzung des ZRO verfolgt er als zuständige Körperschaft gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen – KrW-/AbfG – in Vollzug des § 2 Abs. 1 Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz – ThürAbfG – und den zugehörigen Verordnungen sowie nach Maßgabe dieser Satzung das Ziel, die Restabfallbehandlung für das Verbandsgebiet sicherzustellen. Laut § 1 der Abfallentsorgungssatzung des ZRO umfasst die Sicherstellung der Behandlung der Restabfälle dabei die Übernahme des Restabfalls zur Behandlung von den Verbandsmitgliedern und den Direktanlieferern, dessen Transport zu den Behandlungsanlagen, die Behandlung sowie die Entsorgung der Reststoffe, die bei der Behandlung anfallen.

Der vorliegende Änderungsantrag basiert auf dem noch aktuellen Beschluss des Kreistages  des Saale-Orla-Kreises 302-24/2013 vom 26.09.2013. Mehrfach haben sich politische Vertreter des Landkreises und Verbandsräte des ZASO in der Vergangenheit für eine Beendigung der Deponierung mit Kesselstaub ausgesprochen. Jedoch wurden bisher keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Willensbekundungen beschlossen und umgesetzt. Die Bevölkerung der Stadt Pößneck und der umliegenden Gemeinden erwartet nach so vielen Jahren nun endlich eine Entscheidung zum Schutz ihrer Gesundheit.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

1.    Der Landrat wird beauftragt als Vertreter des Verbandsmitgliedes Saale-Orla-Kreis im Abfallzweckverband Saale-Orla (ZASO) zur nächsten Sitzung folgende Anträge zu stellen:

 

a)      Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Maßnahmen für eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung des ZASO zur Trennung des             Kesselstaubes in der TVS Schwarza vorzubereiten. Die entsprechenden Beschlüsse          sind noch 2017 zu fassen.

 

b)      Der Beschluss des ZASO zur Durchführung der Planung, des Genehmigungsverfahrens und des Weiterbetriebes des 1. und 2. Dichtungsabschnittes der Deponie Wiewärthe bis zur Restverfüllung mit einer    optimierten Deponiekultur ist ohne die Deponierung von Kesselstäuben auf der     Deponie Wiewärthe anzupassen bzw. zu ändern.

 

c)      Der Zweckverbandsvorsitzende wird beauftragt, einen Antrag im Restabfallzweckverband Ostthüringen (ZRO) zur Sicherstellung der Restabfallbehandlung der Kesselstäube der TVS Schwarza des ZASO mit Inbetriebnahme der Kesselstaubtrennung zu stellen.

            Das Ergebnis ist der Verbandsversammlung zeitnah vorzustellen.

 

2.    Der Kreistag weist die Verbandsräte des Abfallzweckverbandes Saale-Orla (ZASO) an, in der Verbandsversammlung des ZASO den Beschlüssen zu 1. zuzustimmen.

 

3.    Der Landrat wird beauftragt als Vertreter des Verbandsmitgliedes Saale-Orla-Kreis im Abfallzweckverband Saale-Orla (ZASO) mit dem Vorsitzenden des ZASO und dem Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unverzüglich Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel der Realisierung dieser Beschlussfassung.