Betreff
Anerkennung der Kindertagesstätte "Haus Gottesschutz" Ebersdorf als Thüringer Eltern-Kind-Zentrum
Vorlage
J/016/2016
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Nach der im Herbst 2015 durchgeführten Interessenbekundung für das Projekt Thüringer Eltern-Kind-Zentrum (ThEKiZ) entschloss sich von allen angeschriebenen Trägern und Kindertagesstätten im Landkreis die Kindertagesstätte „Haus Gottesschutz“ Ebersdorf, eine Einrichtung der Diakonie Weimar Bad Lobenstein, den Weg zur Entwicklung eines ThEKiZ einzuschlagen. Ein Eltern-Kind-Zentrum „ist i. d. R. eine Kindertageseinrichtung, die ihr Einrichtungsprofil nicht nur auf Kinder und deren Entwicklungs- und Bildungsbegleitung ausgerichtet hat, sondern darüber hinaus die ganze Familie und deren Bedürfnisse in den Blick nimmt. Neben Kinderbetreuungsangeboten werden Beratungs-, Begegnungs- und Bildungsangebote für Familien etabliert und eine intensive Vernetzung im Sozialraum realisiert (Rißmann 2014).“

 

Seit  Januar 2016 arbeiten die Leiterin sowie Mitarbeiterinnen der Einrichtung zusammen mit einem von der Stiftung Familiensinn benannten Prozessbegleiter (Herr D. Müller) daran, die Einrichtung nach den entsprechenden Vorgaben zu gestalten.

 

Die Arbeit eines ThEKiZ erfolgt auf 4 Ebenen

 

-          Ebene Fachkräfte

-          Ebene Fachkräfte – Eltern

-          Ebene Familien

-          Ebene Sozialraum

 

Jede Einrichtung gestaltet diesen Prozess individuell. Unterstützend wirkt die Prozessbegleitung. Zur Umsetzung des Projektes werden u. a. Teamberatungen, Analysen der Ausgangssituation, z. B. durch Abwägung von Stärken/Erfolge, Chancen/Möglichkeiten, Schwächen/Fehler, Risiken/Gefahren durchgeführt.

 

Weiterhin sind Überlegungen für eine Sozialraumanalyse angestellt worden, die eine Bedarfserhebung und aufgrund dessen die Entwicklung von Angeboten für Familien in der Region beinhaltet. Das Thüringer Eltern-Kind-Zentrum wirkt im Sinne des § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie). Ziel ist die Vermittlung erzieherischer Kompetenz sowie die Stärkung der Erziehungs- und Selbsthilfekraft durch Bildungs-, Beratungs- und Erholungsangebote für Eltern und Kinder. Mit den Leistungsangeboten zur „allgemeinen Förderung in der Familie“ werden ergänzende, präventiv wirkende Angebote verbunden.


Beschlussvorschlag:

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindertagesstätte „Haus Gottesschutz“ Ebersdorf als Thüringer Eltern-Kind-Zentrum nach § 16 SGB VIII in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: UA 45310

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Fördermittel bzw. kreisliche Eigenmittel stehen im Jahr 2016 im Unterabschnitt 45310 zur Verfügung. Diese Mittel werden für die am Projekt Thüringer Eltern-Kind-Zentren beteiligten Einrichtungen (Kita "Farbenklex" Triptis, Kita "Haus Gottesschutz") sowie für die Prozessbegleitung der Einrichtungen verausgabt. 

Abhängig von der Förderhöhe und vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 stehen zur Fortführung der Projekte auch Mittel im Jahr 2017 zur Verfügung.


Personelle Auswirkungen:

Keine