Sachverhalt:
Die Musikschule Saale-Orl-Kreis hat im aktuellen Schuljahr 2016/17 eine Erhöhung der Honorare der freiberuflich tätigen Musikschullehrer in Abstimmung mit dem Landrat und dem für Finanzen zuständigem Fachdienst vorgenommen. Die Honorare hatten sich in den vergangenen 15 Jahren nicht verändert und sich immer negativer auf die Gewinnung von Lehrkräften ausgewirkt. Gerade in der Anzahl und Vielfalt der angebotenen Instrumente liegt eine der Stärken der kommunalen Musikschulen. Die Honorare wurden wie folgt verändert:
Bisher Neu (2016/17)
- Einstieg ohne abgeschlossenes Studium 10,50 € 13,00 €
- Einstieg mit abgeschlossenem Studium 13,00 € 16,00 €
-Maximal-Honorar bei Bewährung/
Langjähriger Tätigkeit 16,50 € 20,00 €
- Klassenunterricht, Musikalische Früh-
erziehung außer Haus 19,50 € 25,00 €
Grundlage bildet die vom Landrat bestätigte Honorarordnung für die Musikschule. Im Durchschnitt unterrichten Honorarkräfte 167 Std./Woche, was bei 38 Unterrichtswochen jährlich einen finanziellen Mehraufwand in Höhe von ca. 25.270 € bedeutet. Für den verbleibenden Zeitraum im Haushaltsjahr 2016 ist eine Deckung des anteiligen Mehraufwandes im Deckungskreis der Musikschule und Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten gegeben. Ab dem Haushaltjahr 2017 ist zur Deckung der Mehraufwendungen eine teilweise Gebührenerhöhung unumgänglich (s. Entwurf 2. Änderungssatzung). Die vorgeschlagenen Änderungen orientieren sich an den Gebühren der Nachbarkreise mit ähnlichen Strukturen (SLF/RU, SHK), dem Ersatz der bisher angebotenen Unterrichtsdauer von 22,5 Minuten durch 30 Minuten und sozialer Verträglichkeit. Nach den Berechnungen der Schulleitung reichen die Teilanhebungen der Gebühren aus, um den Mehrbedarf zu decken. Des Weiteren hat der Fachdienst Finanzen u. a. eine Kalkulation kostendeckender Gebühren vorgenommen. Der im Normalfall 45-minütige Einzelunterricht würde demzufolge jährlich eine Gebühr in Höhe von 1.660,70 € erfordern. Auch die weiteren angebotenen Leistungen wären durch die Nutzer eher nicht kostendeckend finanzierbar. Deshalb wurde aus naheliegenden Gründen von einer solchen Lösung abgesehen. Der Kostendeckungsgrad im Verhältnis Einnahmen/Ausgaben der Musikschule würde mit Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung bei 29,6 % liegen. Die Ermäßigungen bleiben wie bisher bestehen, so dass auch weiterhin einkommensschwächeren Familien die Ausbildungsmöglichkeit ihrer Kinder an der Musikschule Saale-Orla-Kreis erhalten bleibt.
Die Anlage enthält neben der 2. Änderung der
Gebührensatzung auch die Lesefassung der Gebührensatzung in der Fassung der 1.
Änderungssatzung, so dass ein Vergleich zwischen den bisherigen und neuen
Gebühren leicht möglich ist.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Saale-Orla-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule Saale-Orla-Kreis in der als Anlage beigefügten Fassung.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Die Erhöhung der Einnahmen beruht auf angenommenen und geschätzten
Grundlagewerten wie Schülerzahl und ihre Verteilung auf die einzelnen
Unterrichtsformen. Eine genaue Vorhersage der Schülerzahl i.V. m. evtl. zu
berücksichtigenden Ermäßigungen lässt sich nicht exakt vorhersagen, so dass in
der Umsetzung mit einer gewissen Unschärfe bzgl. der angegebenen Einnahmen zu rechnen ist.
Personelle Auswirkungen:
keine